Das Berliner Testament ist eine besondere Form des gemeinschaftlichen Testaments, das meist von Ehepartnern oder eingetragenen Lebenspartnern genutzt wird. Dabei setzen sich die Partner gegenseitig al... [mehr]
Ein Testament, das eine Bedingung wie „Es gibt nur etwas zu erben, wenn ich mindestens 80 Jahre alt werde“ enthält, ist grundsätzlich möglich, aber rechtlich problematisch. Nach deutschem Erbrecht (§ 2074 BGB) kann der Erblasser die Erbeinsetzung oder Vermächtnisse an Bedingungen knüpfen. Allerdings muss die Bedingung rechtlich zulässig und nicht sittenwidrig oder unmöglich sein. In deinem Fall ist die Bedingung („nur wenn ich mindestens 80 Jahre alt werde“) eine sogenannte aufschiebende Bedingung. Das bedeutet: Erst wenn du 80 Jahre alt wirst, tritt die Erbeinsetzung in Kraft. Stirbst du vorher, tritt die Bedingung nicht ein, und die eingesetzten Erben erhalten nichts. Wichtige Punkte: - Die Bedingung ist grundsätzlich zulässig, da sie nicht gegen das Gesetz oder die guten Sitten verstößt. - Es kann aber zu Problemen kommen, wenn unklar ist, was mit dem Nachlass passiert, falls du vor dem 80. Geburtstag stirbst. In diesem Fall greift die gesetzliche Erbfolge oder ein eventuell früheres Testament. - Die Formvorschriften für Testamente (§ 2247 BGB) müssen eingehalten werden (handschriftlich und unterschrieben). Fazit: Ein Testament mit dieser Bedingung ist grundsätzlich gültig, solange die Form gewahrt ist und die Bedingung klar formuliert ist. Es empfiehlt sich aber, auch für den Fall vorzusorgen, dass du das 80. Lebensjahr nicht erreichst, um Streitigkeiten oder Unklarheiten zu vermeiden. Weitere Informationen findest du z. B. beim [Bundesministerium der Justiz](https://www.bmj.de/DE/themen/familie-und-erbrecht/erbrecht/erbrecht_node.html).
Das Berliner Testament ist eine besondere Form des gemeinschaftlichen Testaments, das meist von Ehepartnern oder eingetragenen Lebenspartnern genutzt wird. Dabei setzen sich die Partner gegenseitig al... [mehr]
Ein Testament muss nicht zwingend handgeschrieben sein, aber es kommt auf die Form an, die du wählst: **Eigenhändiges Testament:** Wenn du ein Testament selbst ohne Notar verfassen mö... [mehr]
Nein, eine geschäftsunfähige Person kann kein wirksames Testament erstellen. Nach deutschem Recht (§ 2229 Abs. 4 BGB) ist die Testierfähigkeit Voraussetzung für die Errichtung... [mehr]