Das Berliner Testament ist eine besondere Form des gemeinschaftlichen Testaments, das meist von Ehepartnern oder eingetragenen Lebenspartnern genutzt wird. Dabei setzen sich die Partner gegenseitig al... [mehr]
Ein Testament muss nicht zwingend handgeschrieben sein, aber es kommt auf die Form an, die du wählst: **Eigenhändiges Testament:** Wenn du ein Testament selbst ohne Notar verfassen möchtest, muss es komplett von Hand geschrieben und unterschrieben sein (§ 2247 BGB). Es reicht nicht, es am Computer zu tippen oder zu drucken und dann zu unterschreiben. **Notarielles Testament:** Alternativ kannst du dein Testament auch von einem Notar beurkunden lassen. In diesem Fall muss es nicht handgeschrieben sein – der Notar setzt das Testament auf und beurkundet es. **Fazit:** Ein eigenhändiges Testament muss vollständig handschriftlich verfasst und unterschrieben sein. Ein maschinell erstelltes Testament ist nur gültig, wenn es notariell beurkundet wird. Weitere Informationen findest du z. B. beim [Bundesministerium der Justiz](https://www.bmj.de/DE/themen/familie-und-erbrecht/erbrecht/testament-und-erbvertrag/testament-und-erbvertrag-node.html).
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Ein Testament, das eine Bedingung wie „Es gibt nur etwas zu erben, wenn ich mindestens 80 Jahre alt werde“ enthält, ist grundsätzlich möglich, aber rechtlich problematisch.... [mehr]
Die Reihenfolge des Sterbezeitpunkts der Eltern ist bei Familien mit Kindern aus unterschiedlichen Partnerschaften (Patchwork-Familien) für das Erbe der Kinder von großer Bedeutung. Das lie... [mehr]
Nein, eine geschäftsunfähige Person kann kein wirksames Testament erstellen. Nach deutschem Recht (§ 2229 Abs. 4 BGB) ist die Testierfähigkeit Voraussetzung für die Errichtung... [mehr]