Wenn beide Ehepartner bei der Eheschließung kein Vermögen besitzen („unvermögend“ sind), ist für die Verteilung des Vermögens beim Tod eines Ehepartners entscheid... [mehr]
Die **Testierfähigkeit** im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) bezeichnet die Fähigkeit einer Person, ein wirksames Testament zu errichten, zu ändern oder aufzuheben. Sie ist in § 2229 BGB geregelt. Nach § 2229 Abs. 1 BGB ist jede Person testierfähig, die das 16. Lebensjahr vollendet hat und nicht wegen krankhafter Störung der Geistestätigkeit, Geistesschwäche oder Bewusstseinsstörung unfähig ist, die Bedeutung einer von ihr abgegebenen Willenserklärung einzusehen und nach dieser Einsicht zu handeln (§ 2229 Abs. 4 BGB). **Kernpunkte der Testierfähigkeit:** - **Mindestalter:** 16 Jahre (§ 2229 Abs. 1 BGB) - **Geistige Gesundheit:** Keine krankhafte Störung der Geistestätigkeit, Geistesschwäche oder Bewusstseinsstörung, die die freie Willensbildung ausschließt (§ 2229 Abs. 4 BGB) - **Einsichts- und Steuerungsfähigkeit:** Die Person muss die Bedeutung und Tragweite ihrer Verfügung erkennen und nach dieser Einsicht handeln können. **Wissenschaftliche Beiträge zur Testierfähigkeit:** 1. **Bücher und Kommentare:** - Palandt, Bürgerliches Gesetzbuch, Kommentar, § 2229 BGB (https://www.beck-shop.de/palandt-buergerliches-gesetzbuch-bgb/product/36672641) - Münchener Kommentar zum BGB, Band 7, Erbrecht, § 2229 BGB (https://www.beck-shop.de/muenchener-kommentar-bgb-band-7-erbrecht/product/32437044) - Lange/Kuchinke, Erbrecht, 7. Auflage, Kapitel zur Testierfähigkeit 2. **Aufsätze und Fachbeiträge:** - Bock, "Testierfähigkeit und ihre Feststellung", in: Zeitschrift für Erbrecht und Vermögensnachfolge (ZEV) 2017, S. 241–247 - Muscheler, "Testierfähigkeit und Demenz", in: Neue Juristische Wochenschrift (NJW) 2012, S. 2577–2582 - Langenfeld, "Die Feststellung der Testierunfähigkeit", in: FamRZ 2015, S. 1–7 3. **Weitere Literatur:** - Dutta, "Testierfähigkeit und psychiatrische Begutachtung", in: ZEV 2013, S. 481–486 - BGH, Urteil vom 5. Juli 2017 – IV ZR 535/15 (https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2017/07/050717_IVZR535_15.html) – Grundsatzentscheidung zur Testierfähigkeit Diese Literatur bietet einen umfassenden Überblick über die rechtlichen und medizinischen Aspekte der Testierfähigkeit im deutschen Erbrecht.
Wenn beide Ehepartner bei der Eheschließung kein Vermögen besitzen („unvermögend“ sind), ist für die Verteilung des Vermögens beim Tod eines Ehepartners entscheid... [mehr]
Bei gesetzlicher Gütertrennung bleibt das Vermögen der Ehepartner während der Ehe vollständig getrennt. Im Todesfall eines Ehepartners wird das Vermögen des Verstorbenen nach... [mehr]
Die Machtbereichstheorie nach § 130 Abs. 1 BGB ist wichtig für das Verständnis, wann eine Willenserklärung (z. B. ein Angebot oder eine Kündigung) im Zivilrecht als „zug... [mehr]
Eine objektive Liste der „besten und kostengünstigsten“ Anwälte für Erbrecht in Zürich gibt es nicht, da die Bewertung von „besten“ subjektiv ist und die Ko... [mehr]
Das Berliner Testament ist eine besondere Form des gemeinschaftlichen Testaments, das meist von Ehepartnern oder eingetragenen Lebenspartnern genutzt wird. Dabei setzen sich die Partner gegenseitig al... [mehr]
Ein Testament muss nicht zwingend handgeschrieben sein, aber es kommt auf die Form an, die du wählst: **Eigenhändiges Testament:** Wenn du ein Testament selbst ohne Notar verfassen mö... [mehr]
Ein Antrag auf Beiziehung der Akten des Ausgangsprozesses (einschließlich des Sachverständigengutachtens) im Rahmen einer Klage nach § 839a BGB kann beispielsweise wie folgt formuliert... [mehr]
Die Reihenfolge des Sterbezeitpunkts der Eltern ist bei Familien mit Kindern aus unterschiedlichen Partnerschaften (Patchwork-Familien) für das Erbe der Kinder von großer Bedeutung. Das lie... [mehr]
Die ersten Seiten einer Klageschrift nach § 839a BGB (Haftung des gerichtlichen Sachverständigen) sollten klar und strukturiert aufgebaut sein. Hier ein Überblick, wie die Einleitung un... [mehr]
§ 1601 BGB regelt die gesetzliche Unterhaltspflicht. Der Wortlaut lautet: **§ 1601 BGB – Unterhaltspflicht** > Verwandte in gerader Linie sind verpflichtet, einander Unterhalt zu g... [mehr]