Was bedeutet Testierfähigkeit im BGB und welche wissenschaftlichen Beiträge existieren dazu?

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Die **Testierfähigkeit** im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) bezeichnet die Fähigkeit einer Person, ein wirksames Testament zu errichten, zu ändern oder aufzuheben. Sie ist in § 2229 BGB geregelt. Nach § 2229 Abs. 1 BGB ist jede Person testierfähig, die das 16. Lebensjahr vollendet hat und nicht wegen krankhafter Störung der Geistestätigkeit, Geistesschwäche oder Bewusstseinsstörung unfähig ist, die Bedeutung einer von ihr abgegebenen Willenserklärung einzusehen und nach dieser Einsicht zu handeln (§ 2229 Abs. 4 BGB). **Kernpunkte der Testierfähigkeit:** - **Mindestalter:** 16 Jahre (§ 2229 Abs. 1 BGB) - **Geistige Gesundheit:** Keine krankhafte Störung der Geistestätigkeit, Geistesschwäche oder Bewusstseinsstörung, die die freie Willensbildung ausschließt (§ 2229 Abs. 4 BGB) - **Einsichts- und Steuerungsfähigkeit:** Die Person muss die Bedeutung und Tragweite ihrer Verfügung erkennen und nach dieser Einsicht handeln können. **Wissenschaftliche Beiträge zur Testierfähigkeit:** 1. **Bücher und Kommentare:** - Palandt, Bürgerliches Gesetzbuch, Kommentar, § 2229 BGB (https://www.beck-shop.de/palandt-buergerliches-gesetzbuch-bgb/product/36672641) - Münchener Kommentar zum BGB, Band 7, Erbrecht, § 2229 BGB (https://www.beck-shop.de/muenchener-kommentar-bgb-band-7-erbrecht/product/32437044) - Lange/Kuchinke, Erbrecht, 7. Auflage, Kapitel zur Testierfähigkeit 2. **Aufsätze und Fachbeiträge:** - Bock, "Testierfähigkeit und ihre Feststellung", in: Zeitschrift für Erbrecht und Vermögensnachfolge (ZEV) 2017, S. 241–247 - Muscheler, "Testierfähigkeit und Demenz", in: Neue Juristische Wochenschrift (NJW) 2012, S. 2577–2582 - Langenfeld, "Die Feststellung der Testierunfähigkeit", in: FamRZ 2015, S. 1–7 3. **Weitere Literatur:** - Dutta, "Testierfähigkeit und psychiatrische Begutachtung", in: ZEV 2013, S. 481–486 - BGH, Urteil vom 5. Juli 2017 – IV ZR 535/15 (https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2017/07/050717_IVZR535_15.html) – Grundsatzentscheidung zur Testierfähigkeit Diese Literatur bietet einen umfassenden Überblick über die rechtlichen und medizinischen Aspekte der Testierfähigkeit im deutschen Erbrecht.

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