Was sind gesetzliche Erben?

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Gesetzliche Erben sind die Personen, die nach dem Gesetz erben, **wenn es kein wirksames Testament oder keinen Erbvertrag gibt**. In Deutschland sind das vor allem: 1. **Ehegatte oder eingetragener Lebenspartner** 2. **Verwandte des Verstorbenen** in einer festen Reihenfolge, den sogenannten **Ordnungen** Die wichtigsten Ordnungen sind: - **1. Ordnung:** Kinder, Enkel, Urenkel - **2. Ordnung:** Eltern, Geschwister, Nichten, Neffen - **3. Ordnung:** Großeltern, Onkel, Tanten, Cousins, Cousinen Wichtig: - Angehörige einer **näheren Ordnung** schließen entferntere Ordnungen aus. - Lebt also z. B. ein Kind des Verstorbenen, erben Eltern oder Geschwister normalerweise nicht. - Der Ehegattenanteil hängt zusätzlich vom **Güterstand** und davon ab, welche Verwandten vorhanden sind. Kurz gesagt: **Gesetzliche Erben sind die vom Bürgerlichen Gesetzbuch bestimmten Angehörigen und Ehepartner, die ohne letztwillige Verfügung automatisch erben.**

Kategorie: Recht Tags: Erbrecht Erben Nachlass

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