Die Aufgaben eines Testamentsvollstreckers stehen nicht frei zur Wahl, sondern ergeben sich vor allem aus dem Testament selbst und ergänzend aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch, insbesondere aus...
Haben Geschwister ein Erbrecht untereinander oder einen Pflichtteil?
Antwort vom**Ja, Geschwister können voneinander erben – aber nur in bestimmten Fällen. Einen Pflichtteil haben Geschwister in Deutschland nicht.** ([gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1924.html)) Geschwister erben **gesetzlich** nur dann, wenn der Verstorbene **keine Kinder, Enkel oder Eltern** hinterlässt und kein Testament etwas anderes regelt. Sie gehören zur **zweiten Ordnung** der gesetzlichen Erben; nähere Verwandte schließen sie aus. ([gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1924.html)) ## Entscheidend ist der Unterschied Wenn dein Bruder oder deine Schwester **ohne Testament** stirbt, können Geschwister erben. Wenn aber **Kinder, Ehepartner oder Eltern** vorhanden sind, gehen Geschwister oft ganz oder teilweise leer aus, weil diese vorrangig sind. Der häufigste Irrtum ist: „Ich bin doch der nächste Verwandte.“ Erbrechtlich stimmt das oft gerade **nicht**. ([gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1924.html)) ## Pflichtteil: nein Einen **Pflichtteilsanspruch** haben grundsätzlich nur **Kinder, Ehegatten und – falls keine Kinder da sind – die Eltern** des Verstorbenen. Geschwister gehören **nicht** zu diesem Kreis. Das heißt praktisch: Wenn dich dein Bruder oder deine Schwester per Testament enterbt, kannst du **keinen Pflichtteil** verlangen. ([gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__2317.html)) ## Einfaches Beispiel Unverheirateter Mann stirbt, keine Kinder. - **Eltern leben noch** → zuerst erben die Eltern. - **Ein Elternteil ist schon tot** → an dessen Stelle können dessen Kinder, also die Geschwister des Verstorbenen, treten. - **Beide Eltern sind tot** → dann erben die Geschwister in der Regel direkt. ([gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1924.html)) Praktisch heißt das: Geschwister haben **ein mögliches gesetzliches Erbrecht**, aber **kein Mindestrecht wie den Pflichtteil**. Wer sicherstellen will, dass Bruder oder Schwester wirklich etwas bekommen, muss das meist **klar im Testament** regeln.
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