Was passiert im Todesfall bei gesetzlicher Gütertrennung?

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Bei gesetzlicher Gütertrennung bleibt das Vermögen der Ehepartner während der Ehe vollständig getrennt. Im Todesfall eines Ehepartners wird das Vermögen des Verstorbenen nach den allgemeinen erbrechtlichen Regeln verteilt, nicht nach güterrechtlichen Vorschriften. Das bedeutet konkret: - Es gibt keinen Zugewinnausgleich, wie er beim gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft vorgesehen ist. - Der überlebende Ehepartner und die übrigen gesetzlichen Erben (z. B. Kinder) erben nach den gesetzlichen Erbquoten (§ 1931 BGB). - Der Ehepartner erhält neben Verwandten der ersten Ordnung (z. B. Kindern) ein Viertel des Nachlasses. - Gibt es keine Kinder, aber Verwandte der zweiten Ordnung (z. B. Eltern, Geschwister), erhält der Ehepartner die Hälfte des Nachlasses. Wichtig: Die Gütertrennung muss ausdrücklich durch notariellen Ehevertrag vereinbart worden sein. Ansonsten gilt in Deutschland automatisch die Zugewinngemeinschaft. Weitere Informationen findest du z. B. beim [Bundesministerium der Justiz](https://www.bmj.de/DE/themen/familie/eherecht/gueterrecht_node.html).

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