Die **Testierfähigkeit** im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) bezeichnet die Fähigkeit einer Person, ein wirksames Testament zu errichten, zu ändern oder aufzuheben. Sie ist... [mehr]
Wenn beide Ehepartner bei der Eheschließung kein Vermögen besitzen („unvermögend“ sind), ist für die Verteilung des Vermögens beim Tod eines Ehepartners entscheidend, welches Vermögen bis zum Todeszeitpunkt aufgebaut wurde und welches Erbrecht gilt. In Deutschland gilt für Ehepaare ohne besonderen Ehevertrag automatisch der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet: 1. **Vermögen während der Ehe:** Jeder Ehepartner bleibt Eigentümer seines eigenen Vermögens. Es gibt kein gemeinsames „Ehevermögen“. Was während der Ehe gemeinsam erworben wird, gehört dem, der es erworben hat. 2. **Im Todesfall:** Stirbt ein Ehepartner, erbt der überlebende Ehepartner neben den Kindern des Verstorbenen. Gibt es keine Kinder, erbt der Ehepartner zusammen mit den Eltern oder Geschwistern des Verstorbenen. 3. **Erbquote:** - Gibt es Kinder, erbt der Ehepartner 1/4 des Nachlasses, die Kinder teilen sich die restlichen 3/4. - Gibt es keine Kinder, aber Eltern oder Geschwister, erbt der Ehepartner 1/2, die andere Hälfte geht an die Eltern oder Geschwister. - Zusätzlich erhält der Ehepartner bei Zugewinngemeinschaft ein weiteres Viertel als pauschalen Zugewinnausgleich (§ 1371 BGB). **Beispiel:** Ein Ehepaar hat bei der Eheschließung kein Vermögen. Während der Ehe spart einer 20.000 €. Beim Tod dieses Ehepartners ist das gesamte Vermögen 20.000 €. - Gibt es ein Kind, erbt der überlebende Ehepartner 1/2 (1/4 Erbteil + 1/4 Zugewinnausgleich), das Kind ebenfalls 1/2. - Gibt es keine Kinder, aber Eltern, erbt der Ehepartner 3/4 (1/2 Erbteil + 1/4 Zugewinnausgleich), die Eltern 1/4. **Wichtig:** - Gibt es kein Vermögen, gibt es auch nichts zu erben. - Ein Testament kann die Verteilung ändern. Weitere Informationen findest du z. B. beim [Bundesministerium der Justiz](https://www.bmj.de/DE/themen/familie/erbrecht/erbrecht_node.html).
Die **Testierfähigkeit** im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) bezeichnet die Fähigkeit einer Person, ein wirksames Testament zu errichten, zu ändern oder aufzuheben. Sie ist... [mehr]
Bei der Zugewinngemeinschaft handelt es sich um den gesetzlichen Güterstand, der in Deutschland für Ehepaare gilt, wenn sie keinen anderen Güterstand (z. B Gütertr oder Güterg... [mehr]
Bei gesetzlicher Gütertrennung bleibt das Vermögen der Ehepartner während der Ehe vollständig getrennt. Im Todesfall eines Ehepartners wird das Vermögen des Verstorbenen nach... [mehr]
Wenn kein Ehevertrag abgeschlossen wurde, gilt in Deutschland automatisch der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft (§ 1363 BGB). Das bedeutet: - Während der Ehe bleibt das V... [mehr]
Nein, ein Ehepaar muss nicht zwingend zusammen wohnen. In Deutschland und vielen anderen Ländern gibt es keine gesetzliche Verpflichtung, dass Ehepartner einen gemeinsamen Haushalt führen od... [mehr]
Der Zugewinnausgleich ist ein Begriff aus dem deutschen Familienrecht und regelt den finanziellen Ausgleich zwischen Ehepartnern im Falle einer Scheidung, wenn sie im gesetzlichen Güterstand der... [mehr]
Eine objektive Liste der „besten und kostengünstigsten“ Anwälte für Erbrecht in Zürich gibt es nicht, da die Bewertung von „besten“ subjektiv ist und die Ko... [mehr]
Das Berliner Testament ist eine besondere Form des gemeinschaftlichen Testaments, das meist von Ehepartnern oder eingetragenen Lebenspartnern genutzt wird. Dabei setzen sich die Partner gegenseitig al... [mehr]
Ein Testament muss nicht zwingend handgeschrieben sein, aber es kommt auf die Form an, die du wählst: **Eigenhändiges Testament:** Wenn du ein Testament selbst ohne Notar verfassen mö... [mehr]
Die Reihenfolge des Sterbezeitpunkts der Eltern ist bei Familien mit Kindern aus unterschiedlichen Partnerschaften (Patchwork-Familien) für das Erbe der Kinder von großer Bedeutung. Das lie... [mehr]