Der Zugewinnausgleich ist ein Begriff aus dem deutschen Familienrecht und regelt den finanziellen Ausgleich zwischen Ehepartnern im Falle einer Scheidung, wenn sie im gesetzlichen Güterstand der... [mehr]
Bei der Zugewinngemeinschaft handelt es sich um den gesetzlichen Güterstand, der in Deutschland für Ehepaare gilt, wenn sie keinen anderen Güterstand (z. B Gütertr oder Gütergemeinschaft durch einen Ehe vereinbaren. der Ehe bleibt dasögen beiderpartner getrennt. verwaltet und sein eigenes Vermögen, sowohl, was er die Ehe eingebracht (Anfangsögen), als das, was er während Ehe erwir (z. B. durch Arbeit, Erbschaften, Schenkungen). Kommt es zur Scheidung oder zum Tod eines Ehepartners, wird der sogenannte Zugewinn ausgeglichen. Der Zugewinn ist der Betrag, um den das Endvermögen eines Ehepartners am Ende der Ehe das Anfangsvermögen bei Eheschließung übersteigt. Der Partner, der während der Ehe einen höheren Zugewinn erzielt hat, muss die Hälfte des Überschusses an den anderen Partner abgeben. Ziel ist es, beide Ehepartner am während der Ehe gemeinsam erwirtschafteten Vermögenszuwachs gleichmäßig zu beteiligen. Weitere Informationen findest du z. B. beim [Bundesministerium der Justiz](https://www.bmj.de/DE/themen/familie/eherecht/gueterstand/gueterstand_node.html).
Der Zugewinnausgleich ist ein Begriff aus dem deutschen Familienrecht und regelt den finanziellen Ausgleich zwischen Ehepartnern im Falle einer Scheidung, wenn sie im gesetzlichen Güterstand der... [mehr]
Wenn beide Ehepartner bei der Eheschließung kein Vermögen besitzen („unvermögend“ sind), ist für die Verteilung des Vermögens beim Tod eines Ehepartners entscheid... [mehr]
Bei Scheidungen zwischen Angehörigen einer zwischenstaatlichen Einrichtung (z. B. EU, UN, NATO) und deutschen Staatsangehörigen sind mehrere besondere Aspekte zu beachten: **1. Internationa... [mehr]
Nein, ein Ehepaar muss nicht zwingend zusammen wohnen. In Deutschland und vielen anderen Ländern gibt es keine gesetzliche Verpflichtung, dass Ehepartner einen gemeinsamen Haushalt führen od... [mehr]
Nach deutschem Recht ist die sogenannte Doppelehe (Bigamie) gemäß § 172 Strafgesetzbuch (StGB) strafbar. Der Paragraph lautet: > „Wer verheiratet ist und eine weitere Ehe sch... [mehr]