Sozialhilfe kannst du beantragen, sobald du deinen notwendigen Lebensunterhalt nicht mehr selbst decken kannst und keine vorrangigen Leistungen wie Bürgergeld, Rente, Unterhalt oder ausreichendes...
Welches Vermögen wird auf Sozialhilfe angerechnet?
Antwort vom**Auf Sozialhilfe wird grundsätzlich dein gesamtes verwertbares Vermögen angerechnet – also alles, was du zu Geld machen kannst. Nicht angerechnet wird nur das gesetzlich geschützte Schonvermögen.** ([gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_12/__90.html)) ## Was als Vermögen zählt Dazu gehören vor allem Bargeld, Bankguthaben, Sparbücher, Wertpapiere, Lebensversicherungen, Bausparverträge, Schmuck, Grundstücke und Immobilien. Entscheidend ist nicht, ob du etwas besitzt, sondern ob es **verwertbar** ist, also verkauft, gekündigt oder sonst wirtschaftlich genutzt werden kann. ([bmas.de](https://www.bmas.de/DE/Soziales/Sozialhilfe/Leistungen-fuer-den-Lebensunterhalt/leistungen-fuer-den-lebensunterhalt.html)) ## Was nicht angerechnet wird Geschützt ist insbesondere das **Schonvermögen**. Dazu zählen bei der Sozialhilfe unter anderem: - **Barvermögen oder sonstige Geldwerte bis 10.000 Euro** - ein **angemessenes Auto** - **angemessener Hausrat** - eine **selbst bewohnte angemessene Immobilie** - bestimmte **Altersvorsorgeverträge**, etwa geförderte Altersvorsorge - Vermögen, dessen Verwertung eine **besondere Härte** wäre ([bmas.de](https://www.bmas.de/DE/Soziales/Sozialhilfe/Leistungen-fuer-den-Lebensunterhalt/leistungen-fuer-den-lebensunterhalt-art.html)) Der wichtigste Unterschied zu vielen oberflächlichen Erklärungen im Netz: Es geht nicht einfach um „alles über 10.000 Euro“. Auch Vermögen **unterhalb** dieser Grenze kann relevant sein, wenn es nicht unter die Schutzregeln fällt, und Vermögen **oberhalb** dieser Grenze kann ganz oder teilweise geschützt sein, etwa bei einer angemessenen selbst genutzten Immobilie. Maßgeblich ist immer die **Art des Vermögens**, nicht nur die Summe. ([gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_12/__90.html)) ## Praktisch wichtig Wenn du Sozialhilfe beantragst, prüft das Sozialamt zuerst, ob du verwertbares Vermögen einsetzen musst. Wer zum Beispiel 15.000 Euro auf dem Konto hat, muss den über dem Schonbetrag liegenden Teil in der Regel zuerst für den Lebensunterhalt einsetzen. Wer dagegen in einer angemessenen eigenen Wohnung lebt, muss diese nicht automatisch verkaufen. ([bmas.de](https://www.bmas.de/DE/Soziales/Sozialhilfe/Leistungen-fuer-den-Lebensunterhalt/leistungen-fuer-den-lebensunterhalt.html)) Rechtlich steht der Grundsatz in [§ 90 SGB XII](https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_12/__90.html): einzusetzen ist das gesamte verwertbare Vermögen; die Ausnahmen regelt dieselbe Vorschrift. Eine gut verständliche Übersicht bietet auch das [BMAS zur Sozialhilfe](https://www.bmas.de/DE/Soziales/Sozialhilfe/Leistungen-fuer-den-Lebensunterhalt/leistungen-fuer-den-lebensunterhalt-art.html). ([gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_12/__90.html))
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