Ein Testament muss nicht zwingend handgeschrieben sein, aber es kommt auf die Form an, die du wählst: **Eigenhändiges Testament:** Wenn du ein Testament selbst ohne Notar verfassen mö... [mehr]
Das Berliner Testament ist eine besondere Form des gemeinschaftlichen Testaments, das meist von Ehepartnern oder eingetragenen Lebenspartnern genutzt wird. Dabei setzen sich die Partner gegenseitig als Alleinerben ein und bestimmen, dass nach dem Tod des Letztversterbenden das Vermögen an Dritte (meist die Kinder) fällt. **Vorteile:** 1. **Absicherung des überlebenden Partners:** Der länger lebende Ehepartner wird Alleinerbe und ist finanziell abgesichert. 2. **Einfache Regelung:** Es ist eine klare und unkomplizierte Lösung für die Erbfolge. 3. **Vermeidung von Erbengemeinschaften:** Die Kinder oder andere Erben erhalten erst nach dem Tod beider Partner ihren Anteil, was Streitigkeiten und Zwangsverkäufe verhindert. 4. **Gestaltungsspielraum:** Es können individuelle Regelungen (z.B. Pflichtteilsstrafklauseln) aufgenommen werden. **Nachteile:** 1. **Bindungswirkung:** Nach dem Tod des ersten Partners kann der überlebende Partner das Testament in der Regel nicht mehr ändern, es sei denn, dies wurde ausdrücklich erlaubt. 2. **Pflichtteilsansprüche:** Kinder können nach dem Tod des ersten Elternteils ihren Pflichtteil verlangen, was die finanzielle Situation des überlebenden Partners belasten kann. 3. **Steuerliche Nachteile:** Da das Vermögen zweimal vererbt wird (erst an den Ehepartner, dann an die Kinder), kann es zu einer doppelten Erbschaftsteuerbelastung kommen. 4. **Eingeschränkte Flexibilität:** Veränderungen in der familiären Situation (z.B. Wiederheirat, Zerwürfnis mit Kindern) können nach dem Tod des ersten Partners nicht mehr berücksichtigt werden. Weitere Informationen findest du z.B. bei [Stiftung Warentest](https://www.test.de/Berliner-Testament-So-regeln-Ehepaare-ihr-Erbe-4418837-0/) oder [Bundesministerium der Justiz](https://www.bmj.de/DE/themen/familie-gesellschaft/erbrecht/erbrecht_node.html).
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Ein Testament, das eine Bedingung wie „Es gibt nur etwas zu erben, wenn ich mindestens 80 Jahre alt werde“ enthält, ist grundsätzlich möglich, aber rechtlich problematisch.... [mehr]
Die Reihenfolge des Sterbezeitpunkts der Eltern ist bei Familien mit Kindern aus unterschiedlichen Partnerschaften (Patchwork-Familien) für das Erbe der Kinder von großer Bedeutung. Das lie... [mehr]
Nein, eine geschäftsunfähige Person kann kein wirksames Testament erstellen. Nach deutschem Recht (§ 2229 Abs. 4 BGB) ist die Testierfähigkeit Voraussetzung für die Errichtung... [mehr]