Was gilt, wenn kein Ehevertrag abgeschlossen wurde?

Antwort

Wenn kein Ehevertrag abgeschlossen wurde, gilt in Deutschland automatisch der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft (§ 1363 BGB). Das bedeutet: - Während der Ehe bleibt das Vermögen beider Ehepartner getrennt. - Im Falle einer Scheidung wird der während der Ehe erzielte Zugewinn (Vermögenszuwachs) beider Partner ausgeglichen. - Jeder Ehepartner behält sein eingebrachtes und während der Ehe erworbenes Vermögen, aber der Zugewinn wird hälftig geteilt. Weitere Regelungen, wie Unterhalt, Versorgungsausgleich und Erbrecht, richten sich ebenfalls nach den gesetzlichen Vorgaben, sofern kein Ehevertrag individuelle Absprachen enthält. Mehr Informationen findest du z.B. beim [Bundesministerium der Justiz](https://www.bmj.de/DE/themen/familie-und-partnerschaft/ehe-und-lebenspartnerschaft/ehe/ehe_node.html).

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