Ein Geschäftsführer einer GmbH ist in der Regel eine natürliche Person. Das bedeutet, es handelt sich um einen Menschen mit Rechten und Pflichten. In Ausnahmefällen kann auch eine... [mehr]
Ein Anwalt darf grundsätzlich nicht gleichzeitig widerstreitende Interessen vertreten (§ 43a Abs. 4 BRAO). Das bedeutet: Wenn ein Anwalt die GmbH gegen einen Kunden vertritt, ist er der Interessenwahrer der GmbH. Soll er gleichzeitig den früheren Geschäftsführer gegen Ansprüche der GmbH vertreten, besteht ein Interessenkonflikt, da die GmbH und der frühere Geschäftsführer in diesem Fall gegensätzliche Interessen haben. Selbst wenn die beiden Mandate inhaltlich nichts miteinander zu tun haben, ist besondere Vorsicht geboten. Die Bundesrechtsanwaltskammer und die Rechtsprechung sehen bereits dann einen Interessenkonflikt, wenn die Gefahr besteht, dass die Interessen der Mandanten kollidieren könnten oder der Anwalt vertrauliche Informationen aus dem einen Mandat im anderen verwenden könnte. Fazit: Ein Anwalt darf in der beschriebenen Konstellation in der Regel **nicht** beide Mandate gleichzeitig führen. Tut er es dennoch, drohen berufsrechtliche Konsequenzen und die Unwirksamkeit der Mandate. Im Zweifel sollte der Anwalt eines der Mandate niederlegen. Weitere Informationen: - [§ 43a BRAO – Bundesrechtsanwaltsordnung](https://www.gesetze-im-internet.de/brao/__43a.html) - [BRAK – Interessenkollision](https://brak.de/anwaltliches-berufsrecht/berufsrecht/berufsrechtliche-grundlagen/interessenkollision/)
Ein Geschäftsführer einer GmbH ist in der Regel eine natürliche Person. Das bedeutet, es handelt sich um einen Menschen mit Rechten und Pflichten. In Ausnahmefällen kann auch eine... [mehr]
Ja, das ist einer der Hauptgründe, warum man zu einem Anwalt geht. Ein Anwalt sorgt dafür, dass rechtliche Angelegenheiten korrekt, fair und im Einklang mit den geltenden Gesetzen abgewickel... [mehr]
Stirbt einer von zwei Gesellschaftern einer GmbH und es gibt keine Erben, fällt der Gesellschaftsanteil des Verstorbenen grundsätzlich an den Staat, genauer gesagt an das jeweilige Bundeslan... [mehr]
Ein Anwalt ist grundsätzlich verpflichtet, die Interessen seines Mandanten zu wahren und ihn über alle wesentlichen Schritte im Verfahren zu informieren (§ 3 Abs. 1 BORA – Berufso... [mehr]
Das Stammkapital einer GmbH dient grundsätzlich als Haftungsmasse gegenüber den Gläubigern der Gesellschaft. Allerdings bedeutet das nicht, dass das Geld physisch auf einem Konto &bdquo... [mehr]
Wenn während der Beurkundung eines Kaufvertrags (z. B. beim Immobilienkauf) entschieden wird, dass statt der ursprünglich vorgesehenen Partei eine andere GmbH als Käufer auftritt, hat d... [mehr]
In der Regel sollte bei einer Klageerweiterung der Streitwert so angepasst werden, dass er den gesamten Wert des Streitgegenstands widerspiegelt, also das, was mit der Klage insgesamt begehrt wird. Di... [mehr]
Bei einer GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) haften grundsätzlich nicht die Gesellschafter oder Geschäftsführer persönlich für Verbindlichkeiten der Gesellschaf... [mehr]
In der Schweiz ist die Konkursverschleppung bei einer GmbH strafbar. Die rechtlichen Grundlagen finden sich insbesondere im **Obligationenrecht (OR)** und im **Strafgesetzbuch (StGB)**. **Rechtliche... [mehr]
Die anwaltliche Aussage „dies ist ein Entgegenkommen und keinesfalls eine Nachgabe im Recht“ bedeutet, dass der Beklagtenvertreter eine bestimmte Handlung (z.B. eine Zahlung, ein Angebot o... [mehr]