Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit ein Mieter zur Mietminderung berechtigt ist?

Antwort

Ein Mieter ist zur Mietminderung berechtigt, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind: 1. **Mangel der Mietsache**: Es muss ein erheblicher Mangel an der Wohnung oder dem Mietobjekt vorliegen, der die Nutzung beeinträchtigt. Dies kann beispielsweise Schimmel, Wasserschäden, Lärm oder andere Beeinträchtigungen sein. 2. **Unzumutbarkeit der Nutzung**: Der Mangel muss so gravierend sein, dass die Nutzung der Wohnung für den Mieter unzumutbar wird. Kleinere Mängel, die die Nutzung nicht wesentlich beeinträchtigen, rechtfertigen in der Regel keine Mietminderung. 3. **Mangelanzeige**: Der Mieter muss den Vermieter über den Mangel informieren, damit dieser die Möglichkeit hat, den Mangel zu beheben. Dies sollte in der Regel schriftlich erfolgen. 4. **Keine eigene Schuld**: Der Mieter darf nicht selbst für den Mangel verantwortlich sein, beispielsweise durch unsachgemäße Nutzung oder Eigenverschulden. 5. **Dauer des Mangels**: Der Mangel muss über einen bestimmten Zeitraum bestehen, damit eine Mietminderung geltend gemacht werden kann. Eine kurzfristige Beeinträchtigung rechtfertigt in der Regel keine Minderung. Wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, kann der Mieter eine Mietminderung in Anspruch nehmen, die in der Regel prozentual zur Höhe der Miete berechnet wird.

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