Was tun bei kaputtem Briefkasten und Mietminderung bei Nichtreparatur?

Antwort

Wenn dein Briefkasten kaputt ist, solltest du zunächst deinen Vermieter schriftlich (am besten per Einschreiben oder E-Mail mit Lesebestätigung) über den Defekt informieren und ihn zur Reparatur auffordern. Der Briefkasten gehört zur Mietsache und muss funktionstüchtig sein, damit du Post empfangen kannst. Reagiert der Vermieter nicht oder weigert sich, den Briefkasten zu reparieren, hast du grundsätzlich das Recht, die Miete zu mindern. Die Höhe der Mietminderung hängt vom Einzelfall ab. Bei einem defekten Briefkasten wird von Gerichten meist eine Mietminderung von etwa 1–2 % der Bruttomiete (Warmmiete) als angemessen angesehen. Dies ist jedoch keine feste Regel, sondern ein Richtwert. Die tatsächliche Höhe kann je nach Beeinträchtigung und Einzelfall variieren. Wichtig: - Die Minderung tritt automatisch ein, sobald der Mangel besteht und der Vermieter davon weiß. - Dokumentiere den Mangel und die Kommunikation mit dem Vermieter sorgfältig. - Im Zweifel kann eine rechtliche Beratung, z.B. beim Mieterverein, sinnvoll sein. Weitere Informationen findest du z.B. beim [Deutschen Mieterbund](https://www.mieterbund.de/).

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