Wie hoch darf die prozentuale Feuchtigkeit im Mauerwerk einer Mietwohnung sein und ab wann ist eine Mietminderung gerechtfertigt?

Antwort

Für Mauerwerk in Mietwohnungen gibt es keine gesetzlich festgelegte, allgemein gültige Prozentzahl für die zulässige Feuchtigkeit. Die Feuchtigkeit im Mauerwerk hängt von Bauart, Material und Nutzung ab. Als grobe Orientierung gilt: - **Mauerwerk (z. B. Ziegel, Kalksandstein):** Eine Feuchtigkeit von bis zu 3–5 % (Massenprozent) gilt meist als unbedenklich. Werte darüber können auf Feuchtigkeitsschäden hindeuten. - **Putz und Innenwände:** Hier sollte die Feuchtigkeit in der Regel unter 1 % liegen. **Wichtiger ist jedoch die Auswirkung:** Entscheidend ist, ob durch die Feuchtigkeit Mängel wie Schimmel, abblätternder Putz, modriger Geruch oder eine Beeinträchtigung der Wohnqualität entstehen. Erst dann liegt ein Mietmangel vor. **Mietminderung:** Eine Mietminderung ist gerechtfertigt, wenn die Gebrauchstauglichkeit der Wohnung durch die Feuchtigkeit beeinträchtigt ist (§ 536 BGB). Das ist z. B. der Fall bei: - Sichtbarem Schimmelbefall - Feuchten Wänden, die zu Schäden an Möbeln führen - Gesundheitlichen Beeinträchtigungen **Höhe der Mietminderung:** Die Höhe richtet sich nach dem Ausmaß der Beeinträchtigung und wird im Einzelfall entschieden. Gerichte haben je nach Schwere des Mangels Minderungen zwischen 5 % und 100 % zugesprochen. Beispiele: - Leichter Schimmelbefall: 10–20 % - Starke Durchfeuchtung mit Schimmel: bis zu 50 % oder mehr **Wichtig:** Vor einer Mietminderung solltest du den Vermieter schriftlich über den Mangel informieren und eine Frist zur Beseitigung setzen. Die Feuchtigkeit sollte idealerweise durch ein Gutachten oder eine Messung (z. B. mit einem CM-Gerät) nachgewiesen werden. **Weitere Informationen:** - [Mietminderung bei Feuchtigkeit und Schimmel – Deutscher Mieterbund](https://www.mieterbund.de/mietrecht/abc-der-mieterrechte/mietminderung/feuchtigkeit-und-schimmel.html) - [§ 536 BGB – Mietminderung bei Mängeln](https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__536.html) Fazit: Es gibt keine starre Prozentgrenze, sondern es kommt auf die Auswirkungen der Feuchtigkeit an. Bei Beeinträchtigungen ist eine Mietminderung möglich.

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