Wenn eine Vermieterin eine Wohnung kündigt, gelten grundsätzlich die gesetzlichen Kündigungsfristen gemäß § 573c BGB. Für Mieter:innen besteht zudem das sogenannte... [mehr]
Um deine Kündigung für die Wohnung zu versenden, auch wenn der Vermieter die Kündigung nicht bestätigt, solltest du folgende Schritte beachten: 1. **Schriftliche Kündigung**: Verfasse ein Kündigungsschreiben, in dem du klar und deutlich angibst, dass du den Mietvertrag kündigen möchtest. Achte darauf, alle relevanten Informationen wie deine Adresse, die Adresse des Vermieters, das Datum und die Kündigungsfrist anzugeben. 2. **Zustellung**: Versende die Kündigung per Einschreiben mit Rückschein. So hast du einen Nachweis darüber, dass die Kündigung zugestellt wurde. Alternativ kannst du die Kündigung persönlich übergeben und dir eine Empfangsbestätigung unterschreiben lassen. 3. **Kopie aufbewahren**: Bewahre eine Kopie des Kündigungsschreibens sowie den Nachweis der Zustellung (z.B. den Rückschein) für deine Unterlagen auf. 4. **Fristen beachten**: Achte darauf, die vertraglich vereinbarten Kündigungsfristen einzuhalten. Diese sind in der Regel im Mietvertrag festgelegt. 5. **Nachfassen**: Wenn du keine Bestätigung erhältst, kannst du nach einigen Tagen höflich nachfragen, ob die Kündigung eingegangen ist. Falls der Vermieter weiterhin nicht reagiert, ist es ratsam, rechtlichen Rat einzuholen, um deine Rechte zu klären.
Wenn eine Vermieterin eine Wohnung kündigt, gelten grundsätzlich die gesetzlichen Kündigungsfristen gemäß § 573c BGB. Für Mieter:innen besteht zudem das sogenannte... [mehr]
Ein Mieter kann grundsätzlich kein Recht auf Einsicht in das Grundbuch oder auf einen Grundbuchauszug bezüglich anderer Immobilien des Vermieters geltend machen. Das Grundbuch ist ein amtlic... [mehr]
Ein Mieter darf in der Regel nicht ohne Ankündigung und ohne Einhaltung der gesetzlichen oder vertraglichen Kündigungsfrist fristlos kündigen und einfach ausziehen. Eine fristlose K&uum... [mehr]
Wenn eine Mieterin Restmüll auf dem Balkon lagert, kann das verschiedene Probleme verursachen, etwa Geruchsbelästigung, Schädlingsbefall oder eine Beeinträchtigung des äu&szli... [mehr]
Nein, ein Mieter darf seine Wohnung oder Teile davon grundsätzlich nicht ohne die Zustimmung des Vermieters untervermieten. Nach § 540 und § 553 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB)... [mehr]
Vermieter sind grundsätzlich verpflichtet, für ein störungsfreies Mietverhältnis zu sorgen. Erhalten sie Beschwerden von Nachbarn über ihre Mieter (z.B. wegen Lärmbel&aum... [mehr]
Ein witziges Wohnungsanschreiben kann helfen, positiv aufzufallen – solange es authentisch und nicht zu übertrieben wirkt. Ein gelungener Humor zeigt Persönlichkeit, sollte aber immer... [mehr]
Einen Verstoß deines Vermieters gegen das Gebäudeenergiegesetz (GEG) kannst du in der Regel beim zuständigen Bauamt oder der unteren Bauaufsichtsbehörde deiner Stadt oder deines L... [mehr]
Das Aufstellen von Futterschalen für herrenlose Katzen durch einen Nachbarn kann problematisch sein, insbesondere wenn dadurch viele Tiere angelockt werden und es zu Belästigungen, Verschmut... [mehr]
In der Regel holt der Mietinteressent die SCHUFA-Auskunft selbst ein und legt sie dem Vermieter vor. Viele Vermieter verlangen eine aktuelle SCHUFA-Bonitätsauskunft als Teil der Bewerbungsunterla... [mehr]