Bei denkmalgeschützten Gebäuden gelten besondere Regelungen bezüglich der Aufteilung der CO₂-Kosten zwischen Mieter und Vermieter. Nach dem **CO₂-Kostenaufteilungsgesetz (CO₂KostAufG)**... [mehr]
Das Aufstellen von Futterschalen für herrenlose Katzen durch einen Nachbarn kann problematisch sein, insbesondere wenn dadurch viele Tiere angelockt werden und es zu Belästigungen, Verschmutzungen oder Schäden kommt. Ob der Vermieter das erlauben darf, hängt von mehreren Faktoren ab: 1. **Hausordnung und Mietvertrag:** Oft regeln Hausordnungen oder Mietverträge, ob und in welchem Umfang Tiere gefüttert oder gehalten werden dürfen. Das Füttern von streunenden Katzen kann als vertragswidrig angesehen werden, wenn dadurch Störungen entstehen. 2. **Störung des Hausfriedens:** Wenn durch das Füttern der Katzen der Hausfrieden gestört wird (z.B. durch Lärm, Geruch, Kot im Garten oder auf Wegen), kann dies ein Grund sein, das Füttern zu untersagen. Mieter haben grundsätzlich Anspruch auf eine störungsfreie Nutzung ihrer Wohnung und der Gemeinschaftsflächen. 3. **Vermieterbefugnis:** Der Vermieter kann das Füttern von Tieren auf Gemeinschaftsflächen untersagen, wenn dadurch Belästigungen oder Schäden entstehen. Er ist verpflichtet, für die Einhaltung des Hausfriedens zu sorgen. 4. **Örtliche Vorschriften:** In manchen Gemeinden gibt es spezielle Regelungen zum Füttern von Wild- oder Streunertieren. Ein Verstoß kann mit einem Bußgeld geahndet werden. **Empfehlung:** Wenn du dich durch das Verhalten des Nachbarn gestört fühlst, solltest du zunächst das Gespräch suchen. Falls das nicht hilft, kannst du dich an den Vermieter wenden und auf die Störung hinweisen. Der Vermieter ist dann verpflichtet, sich um das Problem zu kümmern. Falls auch das nicht hilft, kann das Ordnungsamt eingeschaltet werden, insbesondere wenn es zu einer erheblichen Belästigung kommt. Weitere Informationen findest du z.B. beim Deutschen Mieterbund: https://www.mieterbund.de/
Bei denkmalgeschützten Gebäuden gelten besondere Regelungen bezüglich der Aufteilung der CO₂-Kosten zwischen Mieter und Vermieter. Nach dem **CO₂-Kostenaufteilungsgesetz (CO₂KostAufG)**... [mehr]
Ein Vermieter darf grundsätzlich einen Besichtigungstermin oder einen Termin zur Durchführung von Reparaturen oder Wartungsarbeiten ankündigen, wenn dafür ein berechtigtes Interess... [mehr]
Ein Vermieter muss bauliche Maßnahmen grundsätzlich rechtzeitig ankündigen. Nach § 555c Abs. 1 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) gilt: **Die Ankündigung muss dem Mieter sp&... [mehr]
Ein Vermieter ist grundsätzlich nicht verpflichtet, Utensilien für den Winterdienst (wie Schneeschaufel, Streugut, Besen) bereitzustellen, wenn er die Pflicht zur Durchführung des Winte... [mehr]
Nein, als Vermieter darfst du die Kontoführungsgebühren für das Kautionskonto grundsätzlich **nicht** von der Kaution abziehen oder dem Mieter bei der Rückzahlung belasten. N... [mehr]
Ein Vermieter kann das Rauchen in der Wohnung grundsätzlich nicht vollständig verbieten, solange es sich um eine normale Nutzung der Mietsache handelt. Nach deutschem Mietrecht gehört d... [mehr]
Wenn eine Mieterin Restmüll auf dem Balkon lagert, kann das verschiedene Probleme verursachen, etwa Geruchsbelästigung, Schädlingsbefall oder eine Beeinträchtigung des äu&szli... [mehr]
Nein, ein Mieter darf seine Wohnung oder Teile davon grundsätzlich nicht ohne die Zustimmung des Vermieters untervermieten. Nach § 540 und § 553 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB)... [mehr]
Vermieter sind grundsätzlich verpflichtet, für ein störungsfreies Mietverhältnis zu sorgen. Erhalten sie Beschwerden von Nachbarn über ihre Mieter (z.B. wegen Lärmbel&aum... [mehr]
Ein witziges Wohnungsanschreiben kann helfen, positiv aufzufallen – solange es authentisch und nicht zu übertrieben wirkt. Ein gelungener Humor zeigt Persönlichkeit, sollte aber immer... [mehr]