Wenn ein Vermieter durch einen Mangel in der Wohnung ein Kind gesundheitlich gefährdet, können verschiedene rechtliche Konsequenzen drohen. Die genaue Strafe hängt vom Einzelfall, dem A... [mehr]
Wenn ein Vermieter erhebliche, gesundheitsgefährdende Wohnungsmängel über einen längeren Zeitraum ignoriert und dadurch die Gesundheit – insbesondere eines Kleinkindes – gefährdet wird, können verschiedene rechtliche Konsequenzen drohen: **1. Mietrechtliche Konsequenzen:** - **Mietminderung:** Die Miete kann rückwirkend gemindert werden, oft auch für den gesamten Zeitraum, in dem der Mangel bestand (§ 536 BGB). - **Schadensersatz:** Der Vermieter kann verpflichtet werden, dem Mieter Schadensersatz zu leisten, wenn durch die Vernachlässigung ein Schaden entstanden ist (§ 536a BGB). Das umfasst auch Gesundheitskosten oder Umzugskosten. - **Fristlose Kündigung:** In besonders schweren Fällen kann der Mieter das Mietverhältnis fristlos kündigen (§ 543 BGB). **2. Strafrechtliche Konsequenzen:** - **Körperverletzung (§ 223 StGB):** Wenn nachweislich die Gesundheit eines Kindes durch das Verhalten des Vermieters geschädigt wurde, kann dies als fahrlässige Körperverletzung gewertet werden. - **Gefährdung durch Unterlassen (§ 13 StGB):** Der Vermieter hat eine sogenannte Garantenstellung und ist verpflichtet, Gefahren für die Mieter abzuwenden. Tut er das nicht, kann das strafrechtlich relevant sein. **3. Ordnungswidrigkeiten:** - Die zuständige Behörde (z.B. das Bauamt oder das Gesundheitsamt) kann Bußgelder verhängen, wenn gegen Bau- oder Gesundheitsvorschriften verstoßen wurde. **Höhe der Strafen:** - **Bußgelder** können je nach Bundesland und Schwere des Verstoßes mehrere Tausend Euro betragen. - **Strafrechtliche Sanktionen** (z.B. bei Körperverletzung) reichen von Geldstrafen bis zu Freiheitsstrafen, wobei bei Fahrlässigkeit meist Geldstrafen verhängt werden. - **Zivilrechtliche Ansprüche** (Mietminderung, Schadensersatz) können sich auf erhebliche Summen belaufen, abhängig vom konkreten Schaden. **Wichtige Hinweise:** - Die genaue Strafe hängt immer vom Einzelfall ab und davon, ob dem Vermieter Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann. - Betroffene sollten sich an das Gesundheitsamt, das Bauamt oder einen Anwalt wenden, um die Situation prüfen zu lassen. Weitere Informationen findest du z.B. beim [Deutschen Mieterbund](https://www.mieterbund.de/) oder beim [Bundesministerium für Justiz](https://www.bmj.de/).
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Das Aufstellen von Futterschalen für herrenlose Katzen durch einen Nachbarn kann problematisch sein, insbesondere wenn dadurch viele Tiere angelockt werden und es zu Belästigungen, Verschmut... [mehr]
In der Regel holt der Mietinteressent die SCHUFA-Auskunft selbst ein und legt sie dem Vermieter vor. Viele Vermieter verlangen eine aktuelle SCHUFA-Bonitätsauskunft als Teil der Bewerbungsunterla... [mehr]
Nein, ein Vermieter ist grundsätzlich nicht verpflichtet, eine mitvermietete Küche nach 10 Jahren automatisch zu erneuern. Die Erneuerung oder Modernisierung einer Einbauküche ist nur d... [mehr]
Ob die Maklerprovision vom Mieter oder Vermieter bezahlt wird, hängt in Deutschland davon ab, ob es sich um eine Wohnungsvermietung oder einen Immobilienverkauf handelt: **1. Wohnungsvermietung:... [mehr]
In einem solchen Fall können folgende Stellen und Personen helfen: 1. **Mieterverein**: Ein Mieterverein wie der Deutsche Mieterbund ([www.mieterbund.de](https://www.mieterbund.de/)) bietet rech... [mehr]
Es gibt keine offizielle, allgemein gültige Quote oder Statistik darüber, in wie vielen Fällen Vermieter von Neubauwohnungen die Hundehaltung erlauben. Die Entscheidung liegt im Ermesse... [mehr]
Wenn die Heizung trotz mehrfacher Einstellungen nicht funktioniert, hast du als Mieter bestimmte Rechte gegenüber deinem Vermieter. Hier sind die Schritte, die du unternehmen kannst: 1. **Mä... [mehr]
Wenn der Vermieter die Hundehaltung ausdrücklich erlaubt hat, muss er mit gewissen, durch das Tier verursachten Gebrauchsspuren rechnen. Dazu gehören kleinere, übliche Abnutzungen wie l... [mehr]
Ein Vermieter darf die Wohnung grundsätzlich nur aus berechtigtem Interesse und nach vorheriger Ankündigung betreten. Es gibt kein festgelegtes Gesetz, das eine bestimmte Anzahl von Besichti... [mehr]