Welche Strafe droht Vermietern, wenn sie erhebliche gesundheitsgefährdende Wohnungsmängel ein Jahr lang ignorieren und dadurch die Gesundheit eines zweijährigen Kindes gefährden?

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Wenn ein Vermieter erhebliche, gesundheitsgefährdende Wohnungsmängel über einen längeren Zeitraum ignoriert und dadurch die Gesundheit – insbesondere eines Kleinkindes – gefährdet wird, können verschiedene rechtliche Konsequenzen drohen: **1. Mietrechtliche Konsequenzen:** - **Mietminderung:** Die Miete kann rückwirkend gemindert werden, oft auch für den gesamten Zeitraum, in dem der Mangel bestand (§ 536 BGB). - **Schadensersatz:** Der Vermieter kann verpflichtet werden, dem Mieter Schadensersatz zu leisten, wenn durch die Vernachlässigung ein Schaden entstanden ist (§ 536a BGB). Das umfasst auch Gesundheitskosten oder Umzugskosten. - **Fristlose Kündigung:** In besonders schweren Fällen kann der Mieter das Mietverhältnis fristlos kündigen (§ 543 BGB). **2. Strafrechtliche Konsequenzen:** - **Körperverletzung (§ 223 StGB):** Wenn nachweislich die Gesundheit eines Kindes durch das Verhalten des Vermieters geschädigt wurde, kann dies als fahrlässige Körperverletzung gewertet werden. - **Gefährdung durch Unterlassen (§ 13 StGB):** Der Vermieter hat eine sogenannte Garantenstellung und ist verpflichtet, Gefahren für die Mieter abzuwenden. Tut er das nicht, kann das strafrechtlich relevant sein. **3. Ordnungswidrigkeiten:** - Die zuständige Behörde (z.B. das Bauamt oder das Gesundheitsamt) kann Bußgelder verhängen, wenn gegen Bau- oder Gesundheitsvorschriften verstoßen wurde. **Höhe der Strafen:** - **Bußgelder** können je nach Bundesland und Schwere des Verstoßes mehrere Tausend Euro betragen. - **Strafrechtliche Sanktionen** (z.B. bei Körperverletzung) reichen von Geldstrafen bis zu Freiheitsstrafen, wobei bei Fahrlässigkeit meist Geldstrafen verhängt werden. - **Zivilrechtliche Ansprüche** (Mietminderung, Schadensersatz) können sich auf erhebliche Summen belaufen, abhängig vom konkreten Schaden. **Wichtige Hinweise:** - Die genaue Strafe hängt immer vom Einzelfall ab und davon, ob dem Vermieter Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann. - Betroffene sollten sich an das Gesundheitsamt, das Bauamt oder einen Anwalt wenden, um die Situation prüfen zu lassen. Weitere Informationen findest du z.B. beim [Deutschen Mieterbund](https://www.mieterbund.de/) oder beim [Bundesministerium für Justiz](https://www.bmj.de/).

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