Darf ich den Vermieter auffordern, meine Lebensgefährtin in den Mietvertrag einzutragen, wenn sie in der Mietwohnung angemeldet ist?

Antwort

In Deutschland hast du grundsätzlich das Recht, deinen Lebensgefährten oder deine Lebensgefährtin in den Mietvertrag eintragen zu lassen, insbesondere wenn diese Person dauerhaft in der Wohnung lebt. Du solltest jedoch beachten, dass der Vermieter nicht verpflichtet ist, dem zuzustimmen, es sei denn, im Mietvertrag oder in der Hausordnung sind entsprechende Regelungen festgelegt. Es ist ratsam, das Gespräch mit dem Vermieter zu suchen und die Gründe für die Eintragung darzulegen. Eine schriftliche Anfrage kann ebenfalls hilfreich sein.

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