Welche Reparaturen muss der Mieter dem Vermieter bezahlen, welche nicht?

Antwort

In Deutschland ist die Verantwortung für Reparaturen zwischen Mietern und Vermietern im Mietrecht geregelt. Grundsätzlich gilt: **Reparaturen, die der Mieter bezahlen muss:** 1. **Kleinreparaturen:** Diese sind in der Regel im Mietvertrag festgelegt und betreffen kleinere Schäden an Einrichtungen wie Wasserhähnen, Lichtschaltern oder Türschlössern. Oft liegt die Kostenobergrenze für solche Reparaturen bei 75 bis 100 Euro pro Einzelreparatur. 2. **Schäden durch unsachgemäßen Gebrauch:** Wenn der Mieter durch eigenes Verschulden Schäden verursacht, muss er diese in der Regel selbst tragen. **Reparaturen, die der Vermieter bezahlen muss:** 1. **Große Reparaturen:** Dazu zählen Instandhaltungsarbeiten an der Wohnung, wie z.B. die Reparatur von Heizungsanlagen, Dach oder Fenster. Diese Kosten trägt der Vermieter. 2. **Normale Abnutzung:** Schäden, die durch normale Abnutzung entstehen, sind ebenfalls vom Vermieter zu tragen. Es ist wichtig, die genauen Regelungen im Mietvertrag zu prüfen, da dort spezifische Vereinbarungen getroffen werden können.

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