Wenn der Hausbesitzer (Vermieter) Mängel im Haus nicht behebt, gibt es mehrere Schritte, die du unternehmen kannst: 1. **Mängelanzeige schriftlich machen:** Informiere den Vermieter schriftlich (am besten per Einschreiben mit Rückschein) über die Mängel und setze ihm eine angemessene Frist zur Beseitigung. Beschreibe die Mängel genau und dokumentiere sie ggf. mit Fotos. 2. **Frist abwarten:** Warte die gesetzte Frist ab. Der Vermieter ist verpflichtet, innerhalb dieser Frist zu reagieren und die Mängel zu beheben. 3. **Mietminderung:** Wenn der Mangel erheblich ist und nicht behoben wird, kannst du unter Umständen die Miete mindern. Die Höhe der Mietminderung hängt vom Ausmaß des Mangels ab. Informiere den Vermieter auch darüber schriftlich. 4. **Einschaltung von Behörden:** Bei gravierenden Mängeln (z.B. Schimmel, Heizungsausfall, Gefahr für Gesundheit) kannst du das örtliche Gesundheitsamt oder das Bauamt informieren. Diese Behörden können den Vermieter zur Mängelbeseitigung auffordern. 5. **Einschaltung eines Anwalts oder Mietervereins:** Wenn der Vermieter weiterhin nicht reagiert, kann ein Anwalt oder der örtliche Mieterverein helfen. Sie können dich rechtlich beraten und ggf. weitere Schritte einleiten. 6. **Selbstvornahme:** In bestimmten Fällen darfst du die Mängel selbst beheben (lassen) und die Kosten vom Vermieter zurückfordern. Dies solltest du aber nur nach rechtlicher Beratung tun, um keine Fehler zu machen. Wichtig: Alle Schritte sollten gut dokumentiert werden (Schriftverkehr, Fotos, Zeugen). Weitere Informationen und Unterstützung findest du z.B. beim Deutschen Mieterbund: [https://www.mieterbund.de/](https://www.mieterbund.de/) Bitte beachte, dass dies keine Rechtsberatung ist. Bei Unsicherheiten empfiehlt sich die Beratung durch einen Fachanwalt für Mietrecht.