Müssen Mieter beim Auszug renovieren, z.B. Tapete streichen?

Antwort

Ob du als Mieter renovieren musst, hängt von deinem Mietvertrag und der aktuellen Rechtslage ab. Grundsätzlich gilt in Deutschland: **1. Gesetzliche Regelung:** Nach dem Gesetz (§ 535 BGB) bist du als Mieter nur verpflichtet, die Wohnung in einem ordnungsgemäßen Zustand zu erhalten, also Schäden zu vermeiden und kleine Reparaturen zu übernehmen. Eine generelle Renovierungspflicht besteht nicht. **2. Schönheitsreparaturen:** Viele Mietverträge enthalten Klauseln zu sogenannten Schönheitsreparaturen (z.B. Wände streichen, Tapeten erneuern). Allerdings sind viele dieser Klauseln unwirksam, wenn sie dich unangemessen benachteiligen, z.B. wenn sie starre Fristen vorgeben oder dich verpflichten, auch dann zu renovieren, wenn die Wohnung noch in gutem Zustand ist. **3. Aktuelle Rechtsprechung:** Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mehrfach entschieden, dass Mieter nur dann renovieren müssen, wenn sie eine unrenovierte Wohnung übernommen haben und die Klausel im Mietvertrag wirksam ist. Ist die Wohnung bei Einzug unrenoviert oder die Klausel unwirksam, musst du in der Regel nicht renovieren. **4. Rückgabe der Wohnung:** Du musst die Wohnung besenrein zurückgeben, also sauber und ohne grobe Verschmutzungen. Schäden, die über normale Abnutzung hinausgehen (z.B. große Löcher in der Wand), musst du aber beheben. **Fazit:** Du musst als Mieter in der Regel nicht automatisch renovieren oder die Tapete streichen, es sei denn, dein Mietvertrag enthält eine wirksame und rechtlich zulässige Klausel dazu und die Wohnung war bei Einzug renoviert. Im Zweifel lohnt sich ein Blick in den Mietvertrag oder eine Beratung beim Mieterverein. Weitere Infos findest du z.B. beim [Deutschen Mieterbund](https://www.mieterbund.de/).

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