Muss ich eine geerbte Schrottimmobilie mit bestehendem Wohnrecht aufwendig renovieren?

Antwort

Nein, du bist grundsätzlich nicht verpflichtet, eine geerbte Immobilie aufwändig zu renovieren, nur weil ein anderes Familienmitglied ein Wohnrecht hat. Das Wohnrecht (meist ein sogenanntes Nießbrauch- oder Wohnungsrecht) bedeutet, dass die berechtigte Person die Immobilie weiterhin bewohnen darf. Als Eigentümer bist du jedoch verpflichtet, die Immobilie in einem bewohnbaren Zustand zu erhalten und sogenannte „Erhaltungsmaßnahmen“ durchzuführen, also grundlegende Reparaturen, damit das Wohnrecht ausgeübt werden kann. **Wichtige Punkte:** - **Instandhaltungspflicht:** Wer für die Instandhaltung zuständig ist, hängt vom genauen Wortlaut des Wohnrechts im Grundbuch oder im Testament ab. Oft ist der Wohnberechtigte selbst für die laufende Instandhaltung zuständig, der Eigentümer aber für größere Reparaturen. - **Renovierungspflicht:** Eine aufwändige Renovierung (z.B. Modernisierung, energetische Sanierung) musst du in der Regel nicht durchführen, es sei denn, es besteht eine konkrete gesetzliche oder vertragliche Verpflichtung dazu. - **Verkehrssicherungspflicht:** Du musst als Eigentümer dafür sorgen, dass keine Gefahren von der Immobilie ausgehen (z.B. lose Dachziegel, defekte Elektrik). - **Wertverlust:** Wenn die Immobilie in sehr schlechtem Zustand ist, kann das Wohnrecht dazu führen, dass du als Eigentümer wenig Nutzen von der Immobilie hast, aber trotzdem für bestimmte Kosten aufkommen musst. **Empfehlung:** Prüfe die genaue Formulierung des Wohnrechts und lasse dich ggf. rechtlich beraten, um deine Pflichten und Rechte genau zu kennen. Weitere Informationen findest du z.B. bei [Immobilienscout24](https://www.immobilienscout24.de/wissen/immobilienverkauf/wohnrecht-verkauf-immobilie.html) oder [Finanztip](https://www.finanztip.de/wohnrecht/).

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