Wie regelt man im Kanton Solothurn ein Wohnrecht auf einer Liegenschaft?

Antwort

Im Kanton Solothurn – wie in der ganzen Schweiz – wird ein Wohnrecht auf einer Liegenschaft in der Regel als sogenanntes "persönliches Dienstbarkeitsrecht" im Grundbuch eingetragen. Das Wohnrecht erlaubt einer bestimmten Person, eine Immobilie oder einen Teil davon zu bewohnen, ohne Eigentümer zu sein. **Vorgehen zur Regelung eines Wohnrechts:** 1. **Vertragliche Vereinbarung:** Zunächst wird zwischen dem Eigentümer der Liegenschaft und der berechtigten Person ein Vertrag abgeschlossen, in dem das Wohnrecht genau geregelt wird (z.B. Umfang, Dauer, allfällige Kostenbeteiligung, Unterhaltspflichten). 2. **Öffentliche Beurkundung:** Das Wohnrecht muss öffentlich beurkundet werden. Das heisst, der Vertrag wird bei einer Notarin oder einem Notar abgeschlossen. 3. **Eintrag ins Grundbuch:** Das Wohnrecht wird im Grundbuch der betreffenden Liegenschaft eingetragen. Erst mit diesem Eintrag ist das Wohnrecht rechtlich wirksam und gegenüber Dritten geschützt. **Wichtige Punkte:** - Das Wohnrecht ist höchstpersönlich und nicht übertragbar. - Es kann auf Lebenszeit oder befristet eingeräumt werden. - Die genauen Rechte und Pflichten (z.B. wer trägt Unterhaltskosten?) sollten im Vertrag klar geregelt werden. **Empfehlung:** Es ist ratsam, sich von einer Notarin oder einem Notar im Kanton Solothurn beraten zu lassen, um sicherzustellen, dass das Wohnrecht korrekt und nach den individuellen Bedürfnissen ausgestaltet wird. Weitere Informationen findest du auch auf der offiziellen Seite des [Grundbuchamts Solothurn](https://so.ch/verwaltung/departement-des-innern/grundbuch-und-geo-information/grundbuch/).

Neue Frage stellen

Verwandte Fragen

Vorlage für die Regelung eines Wohnrechts

Hier findest du eine Muster-Vorlage für die Regelung eines Wohnrechts. Bitte beachte, dass dies nur ein Beispiel ist und eine rechtliche Beratung durch eine*n Notar*in oder Anwalt/Anwältin e... [mehr]

Muss ich eine geerbte Schrottimmobilie mit bestehendem Wohnrecht aufwendig renovieren?

Nein, du bist grundsätzlich nicht verpflichtet, eine geerbte Immobilie aufwändig zu renovieren, nur weil ein anderes Familienmitglied ein Wohnrecht hat. Das Wohnrecht (meist ein sogenanntes... [mehr]

Muss sich jemand mit lebenslangem Wohnrecht an den Betriebskosten beteiligen?

Ja, in der Regel muss sich jemand mit lebenslangem Wohnrecht (auch Wohnungsrecht genannt) an den Betriebskosten beteiligen. Die genaue Verpflichtung hängt jedoch vom Inhalt des Wohnrechtsvertrags... [mehr]