Wenn Mieter bemerken, dass die Heizung ausgefallen ist, sind sie verpflichtet, diesen Mangel dem Vermieter unverzüglich zu melden (§ 536c BGB). Tun sie das nicht und entstehen dadurch Frosts... [mehr]
Grundsätzlich kann ein Mieter dem Vermieter für die Betreuung von Baumaßnahmen **nur dann** eine Rechnung für seinen Aufwand stellen, wenn dies ausdrücklich vertraglich vereinbart wurde. Ohne eine solche Vereinbarung besteht **kein automatischer Anspruch** auf Vergütung für Tätigkeiten, die im Zusammenhang mit Baumaßnahmen stehen. **Hintergrund:** - Die Überwachung oder Betreuung von Baumaßnahmen ist grundsätzlich Aufgabe des Vermieters. - Übernimmt der Mieter diese Aufgaben freiwillig oder auf Bitten des Vermieters, entsteht ein Vergütungsanspruch nur, wenn dies vorher klar geregelt wurde (z.B. durch einen Vertrag oder eine schriftliche Vereinbarung). - Ohne Vereinbarung handelt es sich meist um eine sogenannte "Gefälligkeit", für die kein Anspruch auf Bezahlung besteht (§ 662 BGB ff. – Auftrag ohne Vergütung). **Ausnahme:** Hat der Vermieter den Mieter ausdrücklich beauftragt und eine Vergütung zugesagt, kann der Mieter eine Rechnung stellen. Die Höhe und Art der Vergütung sollten dann ebenfalls geregelt sein. **Fazit:** Ohne ausdrückliche Vereinbarung kann der Mieter dem Vermieter **keine Rechnung** für den Aufwand der Baubetreuung stellen. Weitere Informationen findest du z.B. beim [Deutschen Mieterbund](https://www.mieterbund.de/) oder bei [Haus & Grund](https://www.hausundgrund.de/).
Wenn Mieter bemerken, dass die Heizung ausgefallen ist, sind sie verpflichtet, diesen Mangel dem Vermieter unverzüglich zu melden (§ 536c BGB). Tun sie das nicht und entstehen dadurch Frosts... [mehr]
Eine mögliche Antwort könnte sein: "Das ist eine interessante Sichtweise, aber sie spiegelt nicht unbedingt die rechtlichen oder gesellschaftlichen Entwicklungen wider. In Deutschland... [mehr]
Die CO₂-Abgabe für Mieter in Deutschland bezieht sich auf die Kosten, die durch den CO₂-Preis auf fossile Brennstoffe (wie Heizöl und Erdgas) entstehen. Seit 2023 gilt ein Stufenmodell, das... [mehr]
Ein Mieter darf in der Regel nicht ohne Ankündigung und ohne Einhaltung der gesetzlichen oder vertraglichen Kündigungsfrist fristlos kündigen und einfach ausziehen. Eine fristlose K&uum... [mehr]
Seit dem 1. Juli 2024 gibt es in Deutschland eine wichtige Änderung bezüglich der TV-Kabelgebühren für Mieterinnen und Mieter. Bislang war es üblich, dass die Kosten für... [mehr]
Schwerwiegende Pflichtverletzungen als Mieter bei baulichen Veränderungen im Bad oder Garten liegen vor, wenn ohne Zustimmung des Vermieters gravierende Eingriffe vorgenommen werden, die den ursp... [mehr]
Nein, ein Mieter darf seine Wohnung oder Teile davon grundsätzlich nicht ohne die Zustimmung des Vermieters untervermieten. Nach § 540 und § 553 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB)... [mehr]
Nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) dürfen personenbezogene Daten von Mietern grundsätzlich nur so lange gespeichert werden, wie sie für den Zweck, für den sie erhoben wur... [mehr]
Als Mieter bist du grundsätzlich verpflichtet, die Wohnung in einem vertragsgemäßen Zustand zurückzugeben. Normale Abnutzungserscheinungen, wie kleinere Kratzer im Parkett, die du... [mehr]
Ob die Stadt ehemalige Mieter über eine Anzeige wegen Zweckentfremdung informiert, hängt von den Umständen und den lokalen gesetzlichen Regelungen ab. In der Regel informiert die Stadt... [mehr]