Kündigungsschreiben des Vermieters an Erben gem. § 564 BGB außerordentliches Kündigungsrecht?

Antwort

Gemäß § 564 BGB haben Erben eines Mieters das Recht, das Mietverhältnis unter bestimmten Bedingungen fortzuführen. Ein Vermieter kann jedoch unter bestimmten Umständen das Mietverhältnis außerordentlich kündigen, beispielsweise wenn der Mieter verstorben ist und die Erben das Mietverhältnis nicht fortsetzen möchten oder können. Ein Kündigungsschreiben des Vermieters an die Erben sollte folgende Punkte enthalten: 1. **Absender und Empfänger**: Name und Adresse des Vermieters sowie der Erben. 2. **Betreff**: Kündigung des Mietverhältnisses. 3. **Einleitung**: Hinweis auf den Tod des Mieters und die Erbenstellung. 4. **Kündigungsgrund**: Erläuterung des Grundes für die Kündigung, z.B. wenn die Erben das Mietverhältnis nicht fortsetzen wollen. 5. **Frist**: Angabe der Kündigungsfrist, die gemäß den gesetzlichen Bestimmungen eingehalten werden muss. 6. **Schlussformel**: Freundliche Grüße und Unterschrift des Vermieters. Es ist ratsam, das Kündigungsschreiben per Einschreiben zu versenden, um einen Nachweis über den Zugang zu haben. Bei Unsicherheiten sollte rechtlicher Rat eingeholt werden.

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