Nein, Mieter sind in Deutschland nicht verpflichtet, eine Hausratversicherung abzuschließen. Es handelt sich dabei um eine freiwillige Versicherung, die das persönliche Eigentum im Haushalt... [mehr]
Ob ein Hausmeisterservice den Mietern Verwaltungskosten in Rechnung stellen darf, hängt von mehreren Faktoren ab, insbesondere vom Mietvertrag und der Betriebskostenverordnung (BetrKV) in Deutschland. **Grundsätzliches:** - Verwaltungskosten gehören laut § 1 Abs. 2 Nr. 1 BetrKV **nicht** zu den umlagefähigen Betriebskosten. Sie dürfen also grundsätzlich **nicht** auf die Mieter umgelegt werden. - Umlagefähig sind nur die in der Betriebskostenverordnung ausdrücklich genannten Kostenarten, z.B. Hausmeisterkosten, aber **keine Verwaltungskosten**. **Hausmeisterkosten:** - Die Kosten für den Hausmeister (z.B. Reinigung, Gartenpflege, kleinere Reparaturen) können auf die Mieter umgelegt werden, wenn dies im Mietvertrag vereinbart ist. - Verwaltungskosten des Hausmeisterservices (z.B. für Rechnungsstellung, Organisation, Verwaltungspauschalen) sind **nicht umlagefähig**. **Fazit:** Ein Hausmeisterservice darf den Mietern **keine Verwaltungskosten** in Rechnung stellen. Diese Kosten muss der Vermieter selbst tragen. Nur die tatsächlich umlagefähigen Betriebskosten dürfen auf die Mieter umgelegt werden. **Weitere Informationen:** - [Betriebskostenverordnung (BetrKV)](https://www.gesetze-im-internet.de/betrkv/) - [Deutscher Mieterbund: Was sind Betriebskosten?](https://www.mieterbund.de/mietrecht/betriebskosten.html) Im Zweifel empfiehlt sich eine Prüfung durch einen Mieterverein oder eine rechtliche Beratung.
Nein, Mieter sind in Deutschland nicht verpflichtet, eine Hausratversicherung abzuschließen. Es handelt sich dabei um eine freiwillige Versicherung, die das persönliche Eigentum im Haushalt... [mehr]
Ein Vermieter darf in einem Mehrfamilienhaus nur solche Nebenkosten (auch Betriebskosten genannt) auf die Mieter umlegen, die im Mietvertrag ausdrücklich vereinbart wurden und die laut Betriebsko... [mehr]
Grundsätzlich kann ein Mieter die zeitintensive Betreuung einer Baumaßnahme dem Vermieter **nicht** einfach in Rechnung stellen. Die Betreuung von Baumaßnahmen ist in der Regel Aufgab... [mehr]
Grundsätzlich kann ein Mieter dem Vermieter für die Betreuung von Baumaßnahmen **nur dann** eine Rechnung für seinen Aufwand stellen, wenn dies ausdrücklich vertraglich verei... [mehr]
Ob du als Mieter renovieren musst, hängt von deinem Mietvertrag und der aktuellen Rechtslage ab. Grundsätzlich gilt in Deutschland: **1. Gesetzliche Regelung:** Nach dem Gesetz (§ 53... [mehr]
Ob der Mieter beim Auszug alle Wände eines Raumes streichen muss, hängt von den vertraglichen Vereinbarungen im Mietvertrag und dem Zustand der Wohnung ab. In der Regel ist der Mieter verpfl... [mehr]
In Deutschland hat der Vermieter grundsätzlich das Recht, die Wohnung zu besichtigen, jedoch muss er dies im Voraus ankündigen und einen triftigen Grund dafür haben, beispielsweise zur... [mehr]
Der Mieter beobachtet den Zustand und informiert, falls es erneut zu Schimmelbefall kommt.
Mieterbeschwerden können verschiedene Themen betreffen, wie z.B. Mängel in der Wohnung, Lärmbelästigung, unzureichende Heizungs- oder Wasserversorgung oder Probleme mit der Hausver... [mehr]
[Dein Name] [De Adresse] [PLZ, Ort] [Datum] [Name des Mieters] [Adresse des Mieters] [PLZ, Ort] Betreff: Ankündigung von Baulärm Sehr geehrte/r [Name des Mieters], hier... [mehr]