Nein, ein Mieter darf seine Wohnung oder Teile davon grundsätzlich nicht ohne die Zustimmung des Vermieters untervermieten. Nach § 540 und § 553 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB)... [mehr]
Eine Klage gegen einen Mieter, der wiederholt gegen die gültige Hausordnung im Mietvertrag verstößt, kann beim zuständigen Amtsgericht eingereicht werden. Zuständig ist in der Regel das Amtsgericht am Ort der Mietwohnung (§ 29a ZPO – besondere örtliche Zuständigkeit für Streitigkeiten aus Mietverissen). **Vorgehensweise:** 1. **Abmahnung:** Vor einer Klage solltest du dem Mieter schriftlich eine Abmahnung zukommen lassen, in der die Verstöße konkret benannt und die Einhaltung der Hausordnung gefordert wird. Erst bei wiederholtem Verstoß nach Abmahnung ist eine Klage erfolgversprechend. 2. **Klageart:** Je nach Ziel kannst du auf Unterlassung (dass der Mieter bestimmte Handlungen unterlässt) oder auf Kündigung (z.B. fristlose oder ordentliche Kündigung wegen Vertragsverletzung) klagen. 3. **Klageeinreichung:** Die Klage wird schriftlich beim zuständigen Amtsgericht eingereicht. Das kann persönlich in der Rechtsantragsstelle des Gerichts oder per Post erfolgen. Die Klageschrift muss den Sachverhalt, die Verstöße und das Klageziel genau schildern und Beweise (z.B. Zeugen, Fotos, Abmahnungen) beifügen. 4. **Gerichtskosten:** Mit der Klageeinreichung fallen Gerichtskosten an, die vom Kläger zunächst verauslagt werden müssen. **Weitere Informationen:** - [Amtsgericht finden (Justizportal des Bundes und der Länder)](https://justiz.de/OrtsGerichtsverzeichnis/index.php) - [Mietrechtliche Klagearten (Mieterbund)](https://www.mieterbund.de/) **Tipp:** Es empfiehlt sich, vorab rechtlichen Rat einzuholen, z.B. bei einem Fachanwalt für Mietrecht oder einem Eigentümerverband, um die Erfolgsaussichten und das richtige Vorgehen zu klären.
Nein, ein Mieter darf seine Wohnung oder Teile davon grundsätzlich nicht ohne die Zustimmung des Vermieters untervermieten. Nach § 540 und § 553 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB)... [mehr]
Nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) dürfen personenbezogene Daten von Mietern grundsätzlich nur so lange gespeichert werden, wie sie für den Zweck, für den sie erhoben wur... [mehr]
Als Mieter bist du grundsätzlich verpflichtet, die Wohnung in einem vertragsgemäßen Zustand zurückzugeben. Normale Abnutzungserscheinungen, wie kleinere Kratzer im Parkett, die du... [mehr]
Ob die Stadt ehemalige Mieter über eine Anzeige wegen Zweckentfremdung informiert, hängt von den Umständen und den lokalen gesetzlichen Regelungen ab. In der Regel informiert die Stadt... [mehr]
Wenn in der Hausordnung bestimmte Dinge verboten sind, gelten diese Regeln grundsätzlich für alle Bewohner des Hauses gleichermaßen. Sollte dein Nachbar sich nicht an die Hausordnung h... [mehr]
Im Mietvertrag müssen zwingend die folgenden Kontaktdaten des Mieters stehen: - Vollständiger Name (Vor- und Nachname) - Aktuelle Anschrift (Wohnadresse) Diese Angaben sind notwendig, um d... [mehr]
Ob die Maklerprovision vom Mieter oder Vermieter bezahlt wird, hängt in Deutschland davon ab, ob es sich um eine Wohnungsvermietung oder einen Immobilienverkauf handelt: **1. Wohnungsvermietung:... [mehr]
Eine pauschale Erklärung dafür, dass die Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2024 deutlich schlechter ausfällt als 2023, gibt es nicht, da die Nebenkosten von vielen individuellen F... [mehr]
Bei einem Gewerbemietvertrag solltest du als Vermieter vom Mieter verschiedene Unterlagen anfordern, um die Bonität und Seriosität des Mieters zu und rechtliche Sicherheit zu gewinnen. Typis... [mehr]