Ob du mit deinen Kindern in einer Mietwohnung glücklich werden kannst oder eine Eigentumswohnung anstreben solltest, hängt von verschiedenen Faktoren ab – vor allem von deinen pers&oum... [mehr]
Ja, die Hausordnung einer Mietwohnung gilt in der Regel auch für den Gartenbereich, sofern dieser Teil des Mietobjekts oder der Wohnanlage ist. In der Hausordnung können beispielsweise Regeln zur Nutzung, Sauberkeit, Ruhezeiten oder zur Gartengestaltung festgelegt sein. Diese Bestimmungen dienen dazu, das Zusammenleben der Mieter zu regeln und Konflikte zu vermeiden. Wichtig ist, dass die Hausordnung dem Mietvertrag beigefügt oder darin ausdrücklich erwähnt ist. Sie darf keine unzulässigen Einschränkungen enthalten und muss für alle Mieter gleichermaßen gelten. Wenn der Garten als Gemeinschaftsfläche ausgewiesen ist, gelten die Regeln der Hausordnung für alle Nutzer. Bei einem zur Wohnung gehörenden, ausschließlich nutzbaren Gartenanteil können individuelle Vereinbarungen im Mietvertrag getroffen werden. Im Zweifel empfiehlt es sich, einen Blick in den Mietvertrag und die Hausordnung zu werfen oder Rücksprache mit dem Vermieter zu halten.
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Die Seite https://ideen-zu-haus-garten.de/ bietet Inspiration, Tipps und Anleitungen rund um die Themen Haus und Garten. Nutzer finden dort beispielsweise Ratgeber zu Gartengestaltung, DIY-Projekte, E... [mehr]
Eine einfach formulierte Bürgschaft der Eltern für die Mietwohnung der Kinder könnte wie folgt aussehen: --- **Bürgschaftserklärung** Hiermit übernehmen wir, [Name d... [mehr]
Ja, die unentgeltliche Überlassung einer Mietwohnung durch den Mieter an einen Dritten gilt rechtlich in der Regel ebenfalls als Untervermietung. Nach § 540 Abs.1 BGB benötigt der Miet... [mehr]
Mit einem Wohnberechtigungsschein (WBS) in Kärnten erhältst du die Berechtigung, eine geförderte Wohnung zu beziehen. Das bedeutet, du kannst dich um eine sogenannte "geförder... [mehr]