Gilt die Hausordnung einer Mietwohnung auch im Gartenbereich?

Antwort

Ja, die Hausordnung einer Mietwohnung gilt in der Regel auch für den Gartenbereich, sofern dieser Teil des Mietobjekts oder der Wohnanlage ist. In der Hausordnung können beispielsweise Regeln zur Nutzung, Sauberkeit, Ruhezeiten oder zur Gartengestaltung festgelegt sein. Diese Bestimmungen dienen dazu, das Zusammenleben der Mieter zu regeln und Konflikte zu vermeiden. Wichtig ist, dass die Hausordnung dem Mietvertrag beigefügt oder darin ausdrücklich erwähnt ist. Sie darf keine unzulässigen Einschränkungen enthalten und muss für alle Mieter gleichermaßen gelten. Wenn der Garten als Gemeinschaftsfläche ausgewiesen ist, gelten die Regeln der Hausordnung für alle Nutzer. Bei einem zur Wohnung gehörenden, ausschließlich nutzbaren Gartenanteil können individuelle Vereinbarungen im Mietvertrag getroffen werden. Im Zweifel empfiehlt es sich, einen Blick in den Mietvertrag und die Hausordnung zu werfen oder Rücksprache mit dem Vermieter zu halten.

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