Ob du mit deinen Kindern in einer Mietwohnung glücklich werden kannst oder eine Eigentumswohnung anstreben solltest, hängt von verschiedenen Faktoren ab – vor allem von deinen pers&oum... [mehr]
Ja, die unentgeltliche Überlassung einer Mietwohnung durch den Mieter an einen Dritten gilt rechtlich in der Regel ebenfalls als Untervermietung. Nach § 540 Abs.1 BGB benötigt der Mieter die Erlaubnis des Vermieters, wenn er die Wohnung einem Dritten „zum Gebrauch überlassen“ will. Dabei ist es unerheblich, ob für die Überlassung ein Entgelt gezahlt wird oder nicht. Auch eine unentgeltliche Gebrauchsüberlassung – etwa an Freunde oder Verwandte – fällt unter den Begriff der Untervermietung im Sinne des Gesetzes. Entscheidend ist, dass der Mieter einem Dritten die tatsächliche Nutzung der Wohnung (ganz oder teilweise) überlässt, unabhängig davon, ob dafür eine Gegenleistung erbracht wird. Weitere Informationen findest du z.B. hier: - [§ 540 BGB – Gebrauchsüberlassung an Dritte](https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__540.html) - [Mietrecht.org: Unentgeltliche Überlassung als Untervermietung](https://www.mietrecht.org/untervermietung/unentgeltliche-ueberlassung-untervermietung/) Fazit: Auch die unentgeltliche Überlassung ist eine Untervermietung und bedarf grundsätzlich der Zustimmung des Vermieters.
Ob du mit deinen Kindern in einer Mietwohnung glücklich werden kannst oder eine Eigentumswohnung anstreben solltest, hängt von verschiedenen Faktoren ab – vor allem von deinen pers&oum... [mehr]
Eine einfach formulierte Bürgschaft der Eltern für die Mietwohnung der Kinder könnte wie folgt aussehen: --- **Bürgschaftserklärung** Hiermit übernehmen wir, [Name d... [mehr]
Ja, die Hausordnung einer Mietwohnung gilt in der Regel auch für den Gartenbereich, sofern dieser Teil des Mietobjekts oder der Wohnanlage ist. In der Hausordnung können beispielsweise Regel... [mehr]
Ja, die unentgeltliche Überlassung einer Mietwohnung an einen Dritten gilt in Österreich grundsätzlich als Untervermietung. Nach österreichischem Mietrecht (§ 1092 ABGB) ist e... [mehr]
Mit einem Wohnberechtigungsschein (WBS) in Kärnten erhältst du die Berechtigung, eine geförderte Wohnung zu beziehen. Das bedeutet, du kannst dich um eine sogenannte "geförder... [mehr]
Nein, ein Mieter darf seine Wohnung oder Teile davon grundsätzlich nicht ohne die Zustimmung des Vermieters untervermieten. Nach § 540 und § 553 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB)... [mehr]