Gilt die unentgeltliche Überlassung einer Mietwohnung in Österreich an Dritte als Untervermietung?

Antwort

Ja, die unentgeltliche Überlassung einer Mietwohnung an einen Dritten gilt in Österreich grundsätzlich als Untervermietung. Nach österreichischem Mietrecht (§ 1092 ABGB) ist es für die Qualifikation als Untervermietung nicht entscheidend, ob der Hauptmieter vom Untermieter ein Entgelt verlangt oder die Wohnung unentgeltlich überlässt. Maßgeblich ist, dass der Hauptmieter einem Dritten den Gebrauch der Wohnung ganz oder teilweise überlässt. Auch die unentgeltliche Gebrauchsüberlassung (z.B. an Verwandte oder Freunde) fällt daher unter den Begriff der Untervermietung und bedarf – sofern im Mietvertrag nichts anderes geregelt ist – grundsätzlich der Zustimmung des Vermieters (§ 1098 ABGB). Eine Ausnahme besteht nur, wenn die Überlassung an nahe Angehörige erfolgt (z.B. Ehepartner, Kinder), wobei auch hier im Einzelfall auf die vertraglichen Vereinbarungen zu achten ist. Weitere Informationen findest du z.B. bei der [Mietervereinigung Österreichs](https://mietervereinigung.at/) oder der [Wirtschaftskammer Österreich](https://www.wko.at/).

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