Fernablesbare Zählerpflicht ab 2026: Wer baut die Zähler in Mietwohnungen ein?

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Wenn in der Wohnung **eigene (Unter‑)Zähler** für z. B. Heizung/Warmwasser oder Wasser verbaut sind und ab 2026 **fernablesbare Erfassung** verlangt wird, ist grundsätzlich der **Eigentümer/Vermieter bzw. die Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG)** dafür verantwortlich, die Umrüstung zu veranlassen und zu beauftragen – meist über die **Hausverwaltung**. Wer konkret einbaut, hängt davon ab, **wem die Zähler gehören** bzw. wie sie beschafft wurden: - **Miet-/Contracting-Zähler (Messdienstleister stellt/vermietet die Geräte):** Einbau/Wechsel macht der **Messdienstleister** (z. B. Techem: https://www.techem.com/de/de, ista: https://www.ista.com/de/, Brunata-Metrona: https://www.brunata-metrona.de/). Beauftragt wird er durch Vermieter/WEG/Hausverwaltung. - **Eigentümer-Zähler (vom Eigentümer gekauft):** Einbau/Wechsel beauftragt der **Vermieter/WEG** – je nach Medium durch **SHK-Fachbetrieb** (Heizung/Wasser) oder bei Stromzählern durch den **zuständigen Messstellenbetreiber/Netzbetreiber** (Stromzähler in der Regel nicht „irgendein Elektriker“). **Mieter** müssen das in der Regel **nicht selbst organisieren**, aber sie müssen den **Zutritt zur Wohnung** für den Austausch ermöglichen. Kosten werden – je nach Zählerart und vertraglicher Konstruktion – typischerweise über **Betriebskosten/Messdienstkosten** oder als **Modernisierungsmaßnahme** abgerechnet, nicht als „Mieter baut auf eigene Rechnung ein“.

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