Wie kann man ein Flurstück in ein anderes Grundbuch übertragen?

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Ein Flurstück von einem Grundbuch in ein anderes zu übertragen, ist ein rechtlich und verwaltungstechnisch geregelter Vorgang, der in Deutschland als „Grundbuchberichtigung“ oder „Vereinigung“ bzw. „Zerlegung“ von Grundstücken bezeichnet wird. Das Ziel ist meist, ein Flurstück aus einem Grundbuchblatt herauszulösen und in ein anderes einzutragen, etwa bei Grundstücksteilungen, -zusammenlegungen oder Eigentümerwechseln. **Vorgehensweise:** 1. **Vermessung und Katasteränderung:** Zunächst muss das Flurstück vermessen und im Liegenschaftskataster entsprechend geändert werden. Dies erfolgt durch ein öffentlich bestelltes Vermessungsbüro oder das Katasteramt. 2. **Notarielle Beurkundung:** Die Übertragung eines Flurstücks (z.B. durch Kauf, Tausch, Schenkung) muss notariell beurkundet werden. Der Notar bereitet die erforderlichen Unterlagen und Anträge für das Grundbuchamt vor. 3. **Antrag beim Grundbuchamt:** Der Notar stellt beim zuständigen Grundbuchamt einen Antrag auf Umschreibung bzw. Vereinigung/Zerlegung der Flurstücke. Hierbei werden die neuen Eigentumsverhältnisse und die gewünschte Zuordnung zu einem anderen Grundbuchblatt beantragt. 4. **Genehmigungen:** Je nach Bundesland und Art des Grundstücks können weitere Genehmigungen erforderlich sein (z.B. nach dem Baugesetzbuch, bei landwirtschaftlichen Flächen nach dem Grundstücksverkehrsgesetz). 5. **Eintragung im Grundbuch:** Nach Prüfung aller Unterlagen und ggf. nach Zahlung der Grunderwerbsteuer nimmt das Grundbuchamt die Änderung vor: Das Flurstück wird aus dem bisherigen Grundbuchblatt ausgetragen und in das andere eingetragen. **Wichtige Hinweise:** - Die Übertragung ist mit Kosten verbunden (Notar, Grundbuchamt, ggf. Vermessung, Steuern). - Ohne notariellen Vertrag und Grundbuchantrag ist eine Änderung nicht möglich. - Die genaue Vorgehensweise kann je nach Bundesland und Einzelfall variieren. **Weitere Informationen:** - [Bundesministerium der Justiz: Grundbuch](https://www.bmj.de/DE/themen/grundbuch/grundbuch_node.html) - [Kataster- und Vermessungsämter in Deutschland](https://www.adv-online.de/AdV-Produkte/AdV-Geoportal/) Bei konkreten Vorhaben empfiehlt sich die Beratung durch einen Notar oder das zuständige Grundbuchamt.

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