Ja, zwei Flurstücke können grundsätzlich zu einem Flurstück verschmolzen werden. Dies nennt man **Verschmelzung** oder **Vereinigung** von Flurstücken. Zuständig dafü... [mehr]
Ein Flurstück von einem Grundbuch in ein anderes zu übertragen, ist ein rechtlich und verwaltungstechnisch geregelter Vorgang, der in Deutschland als „Grundbuchberichtigung“ oder „Vereinigung“ bzw. „Zerlegung“ von Grundstücken bezeichnet wird. Das Ziel ist meist, ein Flurstück aus einem Grundbuchblatt herauszulösen und in ein anderes einzutragen, etwa bei Grundstücksteilungen, -zusammenlegungen oder Eigentümerwechseln. **Vorgehensweise:** 1. **Vermessung und Katasteränderung:** Zunächst muss das Flurstück vermessen und im Liegenschaftskataster entsprechend geändert werden. Dies erfolgt durch ein öffentlich bestelltes Vermessungsbüro oder das Katasteramt. 2. **Notarielle Beurkundung:** Die Übertragung eines Flurstücks (z.B. durch Kauf, Tausch, Schenkung) muss notariell beurkundet werden. Der Notar bereitet die erforderlichen Unterlagen und Anträge für das Grundbuchamt vor. 3. **Antrag beim Grundbuchamt:** Der Notar stellt beim zuständigen Grundbuchamt einen Antrag auf Umschreibung bzw. Vereinigung/Zerlegung der Flurstücke. Hierbei werden die neuen Eigentumsverhältnisse und die gewünschte Zuordnung zu einem anderen Grundbuchblatt beantragt. 4. **Genehmigungen:** Je nach Bundesland und Art des Grundstücks können weitere Genehmigungen erforderlich sein (z.B. nach dem Baugesetzbuch, bei landwirtschaftlichen Flächen nach dem Grundstücksverkehrsgesetz). 5. **Eintragung im Grundbuch:** Nach Prüfung aller Unterlagen und ggf. nach Zahlung der Grunderwerbsteuer nimmt das Grundbuchamt die Änderung vor: Das Flurstück wird aus dem bisherigen Grundbuchblatt ausgetragen und in das andere eingetragen. **Wichtige Hinweise:** - Die Übertragung ist mit Kosten verbunden (Notar, Grundbuchamt, ggf. Vermessung, Steuern). - Ohne notariellen Vertrag und Grundbuchantrag ist eine Änderung nicht möglich. - Die genaue Vorgehensweise kann je nach Bundesland und Einzelfall variieren. **Weitere Informationen:** - [Bundesministerium der Justiz: Grundbuch](https://www.bmj.de/DE/themen/grundbuch/grundbuch_node.html) - [Kataster- und Vermessungsämter in Deutschland](https://www.adv-online.de/AdV-Produkte/AdV-Geoportal/) Bei konkreten Vorhaben empfiehlt sich die Beratung durch einen Notar oder das zuständige Grundbuchamt.
Ja, zwei Flurstücke können grundsätzlich zu einem Flurstück verschmolzen werden. Dies nennt man **Verschmelzung** oder **Vereinigung** von Flurstücken. Zuständig dafü... [mehr]
Ein Notwegerecht wird in der Regel durch eine sogenannte Grunddienstbarkeit vertraglich gesichert. Das bedeutet: 1. **Vertragliche Vereinbarung:** Die beteiligten Grundstückseigentümer (der... [mehr]
Ja, ein beim Nachlassgericht hinterlegtes eigenhändiges Testament ist einem notariellen Testament grundsätzlich gleichgestellt, wenn es um die Berichtigung des Grundbuchs nach dem Tod des Er... [mehr]
Ein handschriftliches Testament allein reicht in der Regel **nicht** aus, um eine Berichtigung des Grundbucheintrags (z. B. nach dem Tod eines Eigentümers) zu veranlassen. Für die Berichtig... [mehr]
Im Grundbuch ist bei einem Miteigentumsanteil in der Regel die Gesamtfläche des Grundstücks angegeben, nicht die auf dich entfallende anteilige Fläche. Dein Anteil am Grundstück wi... [mehr]
Ja, es gibt mehrere Möglichkeiten herauszufinden, wann dein Wohnhaus gebaut wurde: 1. **Grundbuchamt**: Im Grundbuch sind oft Informationen zum Baujahr oder zu früheren Besitzern und Bauant... [mehr]
Nein, ein Grundstück kann grundsätzlich nicht wirksam weiterverkauft werden, wenn der Verkäufer noch nicht als Eigentümer im Grundbuch eingetragen ist, sondern lediglich eine Aufla... [mehr]
In Sachsen ist es grundsätzlich möglich, ein Haus auf zwei Flurstücken zu errichten, allerdings sind dabei einige wichtige rechtliche und praktische Aspekte zu beachten: 1. **Bauplanun... [mehr]
Ja, im Rahmen eines usucapio-Verfahrens (Ersitzung) in Rumänien werden die anderen Hausbewohner bzw. Miteigentümer grundsätzlich informiert. Das rumänische Zivilgesetzbuch sieht vo... [mehr]
Ein Nutzungsrecht, wie zum Beispiel ein Wohnrecht, Wegerecht oder Nießbrauch, wird im Grundbuch durch die Eintragung einer sogenannten Grunddienstbarkeit, beschränkt persönlichen Diens... [mehr]