Ein handschriftliches Testament allein reicht in der Regel **nicht** aus, um eine Berichtigung des Grundbucheintrags (z. B. nach dem Tod eines Eigentümers) zu veranlassen. Für die Berichtig... [mehr]
Ja, ein beim Nachlassgericht hinterlegtes eigenhändiges Testament ist einem notariellen Testament grundsätzlich gleichgestellt, wenn es um die Berichtigung des Grundbuchs nach dem Tod des Erblassers geht. Beide Testamentsformen sind nach deutschem Recht als letztwillige Verfügungen anerkannt (§ 2231 BGB). Allerdings gibt es einen wichtigen Unterschied im Verfahren: Für die Grundbuchberichtigung (§ 35 GBO) reicht ein notarielles Testament zusammen mit dem Eröffnungsprotokoll des Nachlassgerichts in der Regel aus, um die Erbfolge nachzuweisen. Bei einem eigenhändigen Testament (auch wenn es beim Nachlassgericht hinterlegt war) verlangen die Grundbuchämter in der Praxis meist zusätzlich einen Erbschein, es sei denn, die Erbfolge ist eindeutig und unzweifelhaft aus dem Testament ersichtlich und es bestehen keine Zweifel an der Echtheit und Wirksamkeit. **Fazit:** Rechtlich sind beide Testamentsformen gleichwertig. Praktisch wird beim eigenhändigen Testament für die Grundbuchberichtigung oft ein Erbschein verlangt, beim notariellen Testament kann darauf meist verzichtet werden. Weitere Informationen findest du z.B. bei der [Justiz NRW](https://www.justiz.nrw.de/BS/OVG/entscheidungen/2020/2020_11_19_7_A_1092_19.html) oder im [Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB)](https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__2231.html).
Ein handschriftliches Testament allein reicht in der Regel **nicht** aus, um eine Berichtigung des Grundbucheintrags (z. B. nach dem Tod eines Eigentümers) zu veranlassen. Für die Berichtig... [mehr]
Ein Notwegerecht wird in der Regel durch eine sogenannte Grunddienstbarkeit vertraglich gesichert. Das bedeutet: 1. **Vertragliche Vereinbarung:** Die beteiligten Grundstückseigentümer (der... [mehr]
Im Grundbuch ist bei einem Miteigentumsanteil in der Regel die Gesamtfläche des Grundstücks angegeben, nicht die auf dich entfallende anteilige Fläche. Dein Anteil am Grundstück wi... [mehr]
Ja, es gibt mehrere Möglichkeiten herauszufinden, wann dein Wohnhaus gebaut wurde: 1. **Grundbuchamt**: Im Grundbuch sind oft Informationen zum Baujahr oder zu früheren Besitzern und Bauant... [mehr]
Nein, ein Grundstück kann grundsätzlich nicht wirksam weiterverkauft werden, wenn der Verkäufer noch nicht als Eigentümer im Grundbuch eingetragen ist, sondern lediglich eine Aufla... [mehr]
Ja, zwei Flurstücke können grundsätzlich zu einem Flurstück verschmolzen werden. Dies nennt man **Verschmelzung** oder **Vereinigung** von Flurstücken. Zuständig dafü... [mehr]
Ja, im Rahmen eines usucapio-Verfahrens (Ersitzung) in Rumänien werden die anderen Hausbewohner bzw. Miteigentümer grundsätzlich informiert. Das rumänische Zivilgesetzbuch sieht vo... [mehr]
Ein Flurstück von einem Grundbuch in ein anderes zu übertragen, ist ein rechtlich und verwaltungstechnisch geregelter Vorgang, der in Deutschland als „Grundbuchberichtigung“ oder... [mehr]
Ein Nutzungsrecht, wie zum Beispiel ein Wohnrecht, Wegerecht oder Nießbrauch, wird im Grundbuch durch die Eintragung einer sogenannten Grunddienstbarkeit, beschränkt persönlichen Diens... [mehr]