Ja, ein beim Nachlassgericht hinterlegtes eigenhändiges Testament ist einem notariellen Testament grundsätzlich gleichgestellt, wenn es um die Berichtigung des Grundbuchs nach dem Tod des Er... [mehr]
Ein Notwegerecht wird in der Regel durch eine sogenannte Grunddienstbarkeit vertraglich gesichert. Das bedeutet: 1. **Vertragliche Vereinbarung:** Die beteiligten Grundstückseigentümer (der Eigentümer des herrschenden und des dienenden Grundstücks) schließen einen Vertrag, in dem das Notwegerecht genau geregelt wird. Darin wird festgelegt, welches Grundstück das Wegerecht erhält, wo der Weg verläuft, wie er genutzt werden darf und welche Pflichten (z.B. Instandhaltung, Kosten) bestehen. 2. **Notarielle Beurkundung:** Damit das Wegerecht rechtlich wirksam und dauerhaft gesichert ist, muss der Vertrag notariell beurkundet werden (§ 873 BGB). 3. **Eintragung ins Grundbuch:** Das Wegerecht wird als Grunddienstbarkeit im Grundbuch des dienenden Grundstücks eingetragen. Erst mit dieser Eintragung ist das Notwegerecht auch gegenüber Dritten (z.B. neuen Eigentümern) gesichert. **Wichtig:** Ein gesetzliches Notwegerecht (§ 917 BGB) entsteht auch ohne Vertrag, wenn ein Grundstück keine ausreichende Verbindung zur öffentlichen Straße hat. Die vertragliche Sicherung (Grunddienstbarkeit) ist jedoch die rechtssichere und dauerhafte Lösung, um Streitigkeiten zu vermeiden und klare Verhältnisse zu schaffen. Weitere Informationen findest du z.B. bei [Justiz NRW](https://www.justiz.nrw.de/BS/Notar/Immobilienrecht/wegerecht/index.php) oder [haufe.de](https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/wegerecht-vereinbarung-zwischen-nachbarn_idesk_PI17574_HI11918738.html).
Ja, ein beim Nachlassgericht hinterlegtes eigenhändiges Testament ist einem notariellen Testament grundsätzlich gleichgestellt, wenn es um die Berichtigung des Grundbuchs nach dem Tod des Er... [mehr]
Ein handschriftliches Testament allein reicht in der Regel **nicht** aus, um eine Berichtigung des Grundbucheintrags (z. B. nach dem Tod eines Eigentümers) zu veranlassen. Für die Berichtig... [mehr]
Im Grundbuch ist bei einem Miteigentumsanteil in der Regel die Gesamtfläche des Grundstücks angegeben, nicht die auf dich entfallende anteilige Fläche. Dein Anteil am Grundstück wi... [mehr]
Das Notwegerecht (§ 917 BGB) erlischt grundsätzlich nicht automatisch bei einem Eigentümerwechsel. Es handelt sich um eine sogenannte Grunddienstbarkeit, die an das Grundstück gebu... [mehr]
Ja, es gibt mehrere Möglichkeiten herauszufinden, wann dein Wohnhaus gebaut wurde: 1. **Grundbuchamt**: Im Grundbuch sind oft Informationen zum Baujahr oder zu früheren Besitzern und Bauant... [mehr]
Nein, ein Grundstück kann grundsätzlich nicht wirksam weiterverkauft werden, wenn der Verkäufer noch nicht als Eigentümer im Grundbuch eingetragen ist, sondern lediglich eine Aufla... [mehr]
Ein Raumnutzungsvertrag regelt die zeitweise Nutzung von Räumlichkeiten durch eine oder mehrere Parteien. Er ist weniger umfassend als ein Mietvertrag und wird häufig für kurzfristige o... [mehr]
Ja, zwei Flurstücke können grundsätzlich zu einem Flurstück verschmolzen werden. Dies nennt man **Verschmelzung** oder **Vereinigung** von Flurstücken. Zuständig dafü... [mehr]
Ja, im Rahmen eines usucapio-Verfahrens (Ersitzung) in Rumänien werden die anderen Hausbewohner bzw. Miteigentümer grundsätzlich informiert. Das rumänische Zivilgesetzbuch sieht vo... [mehr]
Ein Flurstück von einem Grundbuch in ein anderes zu übertragen, ist ein rechtlich und verwaltungstechnisch geregelter Vorgang, der in Deutschland als „Grundbuchberichtigung“ oder... [mehr]