Erlischt ein Notwegerecht bei Eigentümerwechsel?

Antwort

Das Notwegerecht (§ 917 BGB) erlischt grundsätzlich nicht automatisch bei einem Eigentümerwechsel. Es handelt sich um eine sogenannte Grunddienstbarkeit, die an das Grundstück gebunden ist und nicht an die Person des Eigentümers. Das bedeutet: Wechselt der Eigentümer des herrschenden oder des dienenden Grundstücks, bleibt das Notwegerecht bestehen und geht auf den neuen Eigentümer über. Eine Ausnahme besteht nur dann, wenn die Voraussetzungen für das Notwegerecht wegfallen, zum Beispiel wenn das Grundstück auf andere Weise ausreichend erschlossen wird. In diesem Fall kann das Notwegerecht aufgehoben werden. Weitere Informationen findest du im Bürgerlichen Gesetzbuch, insbesondere in § 917 BGB: https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__917.html

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