Wie begründet man eine Beeinträchtigung durch ein Wegerecht?

Antwort

Eine Beeinträchtigung durch ein Wegerecht begründet man, indem man darlegt, wie das eingeräumte Wegerecht Nutzung oder den Wert des eigenen Grundstücks nachteilig beeinflusst. Typische Begründungen sind: 1. **Einschränkung der Nutzung**: Das Wegerecht kann dazu führen, dass bestimmte Flächen des Grundstücks nicht mehr frei genutzt oder bebaut werden können, weil sie für den Weg freigehalten werden müssen. 2. **Belästigungen und Störungen**: Durch die Nutzung des Wegerechts durch Dritte kann es zu Lärm, Schmutz, Abgasen oder anderen Störungen kommen, die die Wohn- oder Lebensqualität beeinträchtigen. 3. **Wertminderung des Grundstücks**: Ein Grundstück mit einem Wegerecht zugunsten Dritter ist oft weniger wert als ein unbelastetes Grundstück, da potenzielle Käufer die Einschränkungen berücksichtigen. 4. **Sicherheitsrisiken**: Durch die Nutzung des Wegerechts durch fremde Personen kann das Sicherheitsgefühl beeinträchtigt werden, etwa durch unbefugtes Betreten oder Diebstahlgefahr. 5. **Pflege- und Instandhaltungspflichten**: Es können zusätzliche Kosten und Pflichten entstehen, etwa für die Instandhaltung des Weges oder die Haftung bei Unfällen. Um eine Beeinträchtigung konkret zu begründen, sollte man möglichst genau beschreiben, wie und in welchem Umfang das Wegerecht die Nutzung des eigenen Grundstücks beeinträchtigt. Gegebenenfalls können auch Fotos, Gutachten oder Zeugenaussagen zur Untermauerung herangezogen werden. Weitere Informationen zum Thema Wegerecht findest du beispielsweise auf [haufe.de](https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/wegerecht-arten-inhalt-und-grenzen_idesk_PI17574_HI11997894.html).

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