Kann man ein Grundstück an die Gemeinde zurückgeben?

Antwort

Ein Grundstück einfach so an die Gemeinde „zurückzugeben“ ist in Deutschland in der Regel nicht möglich, da es sich um Privateigentum handelt und die Gemeinde nicht verpflichtet ist, dieses anzunehmen. Es gibt jedoch einige Möglichkeiten und Besonderheiten: 1. **Verkauf an die Gemeinde:** Du kannst der Gemeinde das Grundstück zum Kauf anbieten. Ob sie es annimmt, hängt von ihrem Interesse und Bedarf ab. 2. **Schenkung:** Theoretisch kannst du der Gemeinde das Grundstück schenken. Auch hier muss die Gemeinde zustimmen und die Schenkung annehmen. 3. **Ablösung von Erbbaurechten:** Falls es sich um ein Erbbaurecht handelt, kann es spezielle Regelungen zur Rückgabe geben. 4. **Lasten und Pflichten:** Selbst wenn die Gemeinde das Grundstück nicht annimmt, bleibst du als Eigentümer weiterhin für Grundsteuer, Verkehrssicherungspflichten und andere Lasten verantwortlich. 5. **Enteignung:** In seltenen Fällen kann eine Enteignung gegen Entschädigung erfolgen, aber das ist ein aufwändiger und rechtlich streng geregelter Prozess. 6. **Eigentumsaufgabe (Dereliktion):** Die Aufgabe des Eigentums an einem Grundstück ist nach deutschem Recht (§ 928 BGB) möglich, aber das Grundstück wird dadurch herrenlos und fällt nicht automatisch an die Gemeinde. Die Gemeinde kann das Grundstück dann übernehmen, muss aber nicht. **Fazit:** Eine „Rückgabe“ im Sinne einer einseitigen Abgabe an die Gemeinde ist nicht vorgesehen. Es ist immer die Zustimmung der Gemeinde erforderlich. Weitere Informationen findest du z.B. auf den Seiten des [Bundesministeriums der Justiz](https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__928.html) oder bei deiner örtlichen Gemeindeverwaltung.

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