Das Ergebnis einer Zwangsversteigerung eines Grundstücks kannst du in der Regel beim zuständigen Amtsgericht einsehen, das die Versteigerung durchgeführt hat. Die Ergebnisse werden meis... [mehr]
Ein Grundstück einfach so an die Gemeinde „zurückzugeben“ ist in Deutschland in der Regel nicht möglich, da es sich um Privateigentum handelt und die Gemeinde nicht verpflichtet ist, dieses anzunehmen. Es gibt jedoch einige Möglichkeiten und Besonderheiten: 1. **Verkauf an die Gemeinde:** Du kannst der Gemeinde das Grundstück zum Kauf anbieten. Ob sie es annimmt, hängt von ihrem Interesse und Bedarf ab. 2. **Schenkung:** Theoretisch kannst du der Gemeinde das Grundstück schenken. Auch hier muss die Gemeinde zustimmen und die Schenkung annehmen. 3. **Ablösung von Erbbaurechten:** Falls es sich um ein Erbbaurecht handelt, kann es spezielle Regelungen zur Rückgabe geben. 4. **Lasten und Pflichten:** Selbst wenn die Gemeinde das Grundstück nicht annimmt, bleibst du als Eigentümer weiterhin für Grundsteuer, Verkehrssicherungspflichten und andere Lasten verantwortlich. 5. **Enteignung:** In seltenen Fällen kann eine Enteignung gegen Entschädigung erfolgen, aber das ist ein aufwändiger und rechtlich streng geregelter Prozess. 6. **Eigentumsaufgabe (Dereliktion):** Die Aufgabe des Eigentums an einem Grundstück ist nach deutschem Recht (§ 928 BGB) möglich, aber das Grundstück wird dadurch herrenlos und fällt nicht automatisch an die Gemeinde. Die Gemeinde kann das Grundstück dann übernehmen, muss aber nicht. **Fazit:** Eine „Rückgabe“ im Sinne einer einseitigen Abgabe an die Gemeinde ist nicht vorgesehen. Es ist immer die Zustimmung der Gemeinde erforderlich. Weitere Informationen findest du z.B. auf den Seiten des [Bundesministeriums der Justiz](https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__928.html) oder bei deiner örtlichen Gemeindeverwaltung.
Das Ergebnis einer Zwangsversteigerung eines Grundstücks kannst du in der Regel beim zuständigen Amtsgericht einsehen, das die Versteigerung durchgeführt hat. Die Ergebnisse werden meis... [mehr]
Bei einer Zwangsversteigerung gehen die Pflichten für ein Grundstück grundsätzlich mit dem Zuschlag auf den Erwerber über. Der Zuschlag ist der gerichtliche Beschluss, mit dem das... [mehr]
Die Grundstücksbezeichnung „auf der Schmelz“ bezieht sich in der Regel auf einen Flurnamen oder eine historische Bezeichnung eines bestimmten Gebiets. Das Wort „Schmelz“ s... [mehr]
Die Ertragsmesszahl (EMZ) ist ein Wert, der in Deutschland zur Bewertung landwirtschaftlicher Flächen verwendet wird. Du findest die Ertragsmesszahl in der Regel in folgenden Dokumenten und bei d... [mehr]
Die Ertragsmesszahl (EMZ) ist ein Wert, der die Ertragsfähigkeit eines landwirtschaftlichen Grundstücks in Deutschland angibt. Du kannst die Ertragsmesszahl für ein bestimmtes Grundst&u... [mehr]
Eine Beeinträchtigung durch ein Wegerecht begründet man, indem man darlegt, wie das eingeräumte Wegerecht Nutzung oder den Wert des eigenen Grundstücks nachteilig beeinflusst. Typi... [mehr]
Ein Wegerecht ist das Recht, ein fremdes Grundstück zum Zwecke des Durchgangs oder der Durchfahrt zu nutzen. Die Berechnung eines Wegerechts bezieht sich in der Regel auf die Festlegung und Bewer... [mehr]
Ein fremdes Grundstück darfst du grundsätzlich nicht ohne Weiteres vermessen lassen. Dafür gelten in Deutschland folgende Voraussetzungen: 1. **Berechtigtes Interesse oder Auftrag**: N... [mehr]
Ja, auch in Italien gilt grundsätzlich das Prinzip „superficies solo cedit“ (lat. „die Oberfläche folgt dem Boden“), ähnlich wie in Deutschland. Das bedeutet: Al... [mehr]
Ob du dein Grundstück im Kurt-Schumacher-Ring 120, 63303 Dreieich teilen und auf dem neu entstandenen Grundstück ein Haus bauen darfst, hängt von mehreren Faktoren ab, die in der Hessis... [mehr]