Unter welchen Voraussetzungen ist die Vermessung eines fremden Grundstücks erlaubt?

Antwort

Ein fremdes Grundstück darfst du grundsätzlich nicht ohne Weiteres vermessen lassen. Dafür gelten in Deutschland folgende Voraussetzungen: 1. **Berechtigtes Interesse oder Auftrag**: Nur der Eigentümer, ein Erbbauberechtigter oder eine Person mit einem berechtigten Interesse (z. B. Käufer mit Zustimmung des Eigentümers) kann eine amtliche Vermessung beantragen. Ohne Zustimmung des Eigentümers ist eine Vermessung in der Regel nicht zulässig. 2. **Behördliche Anordnung**: In Ausnahmefällen kann eine Behörde (z. B. das Katasteramt oder Bauamt) eine Vermessung anordnen, etwa im Rahmen eines Flurbereinigungsverfahrens, einer Enteignung oder zur Gefahrenabwehr. 3. **Betretungsrecht für Vermessungszwecke**: Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure oder Katasterbehörden haben nach den Vermessungsgesetzen der Bundesländer ein eingeschränktes Betretungsrecht, um Vermessungen durchzuführen. Dies gilt aber nur im Rahmen gesetzlicher Aufgaben und nach vorheriger Ankündigung. 4. **Privatrechtliche Vermessungen**: Für rein private Zwecke (z. B. zur Planung eines Bauvorhabens auf Nachbargrundstücken) ist immer die Zustimmung des Eigentümers erforderlich. **Fazit:** Ohne Zustimmung des Eigentümers oder ohne behördliche Anordnung ist eine Vermessung eines fremden Grundstücks in der Regel nicht erlaubt. Bei amtlichen Vermessungen besteht ein eingeschränktes Betretungsrecht, das aber an strenge gesetzliche Vorgaben gebunden ist. Weitere Informationen findest du z. B. beim [Bundesamt für Kartographie und Geodäsie](https://www.bkg.bund.de) oder bei deinem zuständigen [Katasteramt](https://www.katasteramt.de/).

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