In Bayern gilt die Genehmigungsfreiheit für Gartenhäuser nach Art. 57 Abs. 1 Nr. 1a der Bayerischen Bauordnung (BayBO) grundsätzlich für „freistehende Gebäude mit einem... [mehr]
In Bayern darf ein Gartenhaus unter bestimmten Voraussetzungen genehmigungsfrei errichtet werden. Die wichtigsten Kriterien sind: - **Maximale Grundfläche:** Das Gartenhaus darf eine Grundfläche von **maximal 75 m²** (brutto) haben, wenn es sich um ein Gebäude ohne Aufenthaltsräume, Toiletten oder Feuerstätten handelt und nicht zu gewerblichen Zwecken genutzt wird (§ 57 Abs. 1 Nr. 1 Bayerische Bauordnung – BayBO). - **Maximale Höhe:** Die Wandhöhe darf **3 m** nicht überschreiten. - **Lage:** Das Gartenhaus muss im sogenannten „nicht überbauten Bereich“ eines Grundstücks stehen (also außerhalb des Baufensters). - **Nutzung:** Es darf nicht zum dauerhaften Aufenthalt von Personen dienen. **Wichtig:** Auch wenn das Gartenhaus genehmigungsfrei ist, müssen andere Vorschriften wie Abstandsflächen, Bebauungspläne oder Nachbarrechte beachtet werden. Weitere Informationen findest du direkt bei der [Bayerischen Bauordnung (BayBO)](https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayBO-57). **Tipp:** Im Zweifel empfiehlt sich immer eine Rücksprache mit dem zuständigen Bauamt, da örtliche Bebauungspläne oder Sonderregelungen bestehen können.
In Bayern gilt die Genehmigungsfreiheit für Gartenhäuser nach Art. 57 Abs. 1 Nr. 1a der Bayerischen Bauordnung (BayBO) grundsätzlich für „freistehende Gebäude mit einem... [mehr]
In Bayern gibt es keine landesweit einheitliche Mindestgrundstücksgröße für Reihenhäuser, auch nicht speziell für Endhäuser. Die Zulässigkeit und Grö&szli... [mehr]
In Bayern – wie in ganz Deutschland – ist die Grundsteuer eine jährliche Steuer, die auf den Besitz von Grundstücken und Immobilien erhoben wird. Sie betrifft also auch Eigent&uu... [mehr]
Ein als Wochenendhaus genehmigtes Haus in Deutschland unterliegt besonderen rechtlichen Rahmenbedingungen. Die wichtigsten Merkmale und Einschränkungen sind: 1. **Nutzung**: Ein Wochenendhaus da... [mehr]
Ein fremdes Grundstück darfst du grundsätzlich nicht ohne Weiteres vermessen lassen. Dafür gelten in Deutschland folgende Voraussetzungen: 1. **Berechtigtes Interesse oder Auftrag**: N... [mehr]