In Bayern gibt es keine landesweit einheitliche Mindestgrundstücksgröße für Reihenhäuser, auch nicht speziell für Endhäuser. Die Zulässigkeit und Grö&szli... [mehr]
In Bayern – wie in ganz Deutschland – ist die Grundsteuer eine jährliche Steuer, die auf den Besitz von Grundstücken und Immobilien erhoben wird. Sie betrifft also auch Eigentümer von Einfamilienhäusern. **Wann muss die Grundsteuer gezahlt werden?** Die Grundsteuer wird in der Regel vierteljährlich gezahlt, und zwar jeweils zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November eines Jahres. Es ist aber auch möglich, auf Antrag die Grundsteuer einmal jährlich zum 1. Juli zu zahlen. **Wie läuft die Zahlung ab?** 1. **Grundsteuerbescheid:** Die zuständige Gemeinde (bzw. Stadt) verschickt einen Grundsteuerbescheid, in dem die Höhe der zu zahlenden Grundsteuer festgelegt ist. 2. **Zahlung:** Die Zahlung erfolgt an die Gemeinde, meist per Überweisung oder Lastschrift. 3. **Fälligkeit:** Die genannten Termine sind die gesetzlichen Fälligkeitstermine. Wer zu spät zahlt, muss mit Säumniszuschlägen rechnen. **Wie wird die Grundsteuer berechnet?** Die Grundsteuer wird auf Basis des sogenannten Einheitswerts (bzw. ab 2025 auf Basis der neuen Grundsteuerreform) und des Hebesatzes der jeweiligen Gemeinde berechnet. Die Höhe kann daher je nach Gemeinde unterschiedlich sein. **Wichtige Hinweise zur Grundsteuerreform:** Ab 2025 gilt in Bayern ein eigenes Modell für die Grundsteuer ("reines Flächenmodell"). Die Berechnung erfolgt dann nur noch anhand der Grundstücks- und Gebäudefläche, nicht mehr nach Wert. Eigentümer mussten dafür bis Ende Januar 2023 eine Grundsteuererklärung abgeben. **Zusammengefasst:** - Grundsteuer wird jährlich erhoben, meist vierteljährlich gezahlt - Zahlungstermine: 15.2., 15.5., 15.8., 15.11. - Zahlung an die Gemeinde - Höhe abhängig von Grundstücksgröße und Hebesatz der Gemeinde (ab 2025 nach neuem Modell) Weitere Informationen findest du z.B. auf der offiziellen Seite des Bayerischen Landesamts für Steuern: https://www.grundsteuer.bayern.de/
In Bayern gibt es keine landesweit einheitliche Mindestgrundstücksgröße für Reihenhäuser, auch nicht speziell für Endhäuser. Die Zulässigkeit und Grö&szli... [mehr]
Einen Katasterauszug mit Ertragsmesszahl für ein Grundstück in Bayern kannst du beim zuständigen **Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung (ADBV)** anfordern. In Bayern w... [mehr]