Bei einer Zwangsversteigerung gehen die Pflichten für ein Grundstück grundsätzlich mit dem Zuschlag auf den Erwerber über. Der Zuschlag ist der gerichtliche Beschluss, mit dem das... [mehr]
Bei einer Zwangsversteigerung gehen die Pflichten für ein Grundstück grundsätzlich mit dem Zuschlag auf den Erwerber über. Der Zuschlag ist der gerichtliche Beschluss, mit dem das... [mehr]