Ob du dein Grundstück im Kurt-Schumacher-Ring 120, 63303 Dreieich teilen und auf dem neu entstandenen Grundstück ein Haus bauen darfst, hängt von mehreren Faktoren ab, die in der Hessis... [mehr]
Ja, auch in Italien gilt grundsätzlich das Prinzip „superficies solo cedit“ (lat. „die Oberfläche folgt dem Boden“), ähnlich wie in Deutschland. Das bedeutet: Alles, was fest mit dem Grundstück verbunden ist (z. B. Gebäude, Installationen), wird rechtlich Teil des Grundstücks und gehört dem Eigentümer des Grundstücks. Dieses Prinzip ist im italienischen Zivilgesetzbuch (Codice Civile) in Art. 934 ff. geregelt. Dort heißt es sinngemäß, dass der Eigentümer des Bodens auch Eigentümer der darauf errichteten Bauwerke oder Anpflanzungen wird, sofern nichts anderes vereinbart wurde (z. B. durch ein Erbbaurecht, italienisch: „diritto di superficie“). Wichtig: Es gibt Ausnahmen, etwa wenn ein „diritto di superficie“ (vergleichbar mit dem deutschen Erbbaurecht) eingeräumt wurde. Dann kann jemand anderes als der Grundstückseigentümer Eigentümer des Bauwerks sein. Weitere Informationen findest du z. B. hier: https://www.altalex.com/documents/news/2013/10/10/diritto-di-superficie https://www.laleggepertutti.it/116858_il-principio-dellaccessione-nel-codice-civile Zusammengefasst: Ja, in Italien geht das Eigentum an fest verbundenen Bauwerken grundsätzlich auf den Grundstückseigentümer über, sofern keine besonderen Rechte (wie das „diritto di superficie“) bestehen.
Ob du dein Grundstück im Kurt-Schumacher-Ring 120, 63303 Dreieich teilen und auf dem neu entstandenen Grundstück ein Haus bauen darfst, hängt von mehreren Faktoren ab, die in der Hessis... [mehr]
Die Vermarktung eines Grundstücks, das seit 1998 nicht genutzt wurde, erfordert ein strukturiertes Vorgehen. Hier sind die wichtigsten Schritte: 1. **Grundbuchauszug prüfen:** Kläre di... [mehr]
Deine Aussage klingt nach einer rechtlichen Fragestellung zum Thema Wegerecht und Grundstücksnutzung. Wenn es bisher keine Wegerechte gibt und alle genannten Grundstücke keine Vorderliegergr... [mehr]
Das Notwegerecht (§ 917 BGB) erlischt grundsätzlich nicht automatisch bei einem Eigentümerwechsel. Es handelt sich um eine sogenannte Grunddienstbarkeit, die an das Grundstück gebu... [mehr]
In Italien ist die IMU (Imposta Municipale Unica) eine kommunale Immobiliensteuer, die grundsätzlich auf Zweitwohnsitze und bestimmte andere Immobilien erhoben wird. Für den Hauptwohnsitz (p... [mehr]
Bei einem gewerblichen Grundstücksverkauf werden typischerweise folgende Fragen gestellt: 1. **Eigentumsverhältnisse:** Wer ist der rechtmäßige Eigentümer des Grundst&u... [mehr]
Der Satz „Der Rückfallanspruch bei Vorversterben erstreckt sich nicht auf das Surrogat bei einem unbebauten Grundstück“ stammt meist aus Schenkungsverträgen oder Übertr... [mehr]
Nach einer Zwangsversteigerung deines Hauses hängt die Zeit, die du noch darin wohnen kannst, von mehreren Faktoren ab: 1. **Rechtskraft des Zuschlags**: Nach dem Versteigerungstermin wird der Z... [mehr]
Der Wert eines 28 Ar (2.800 m²) großen, recht zentral gelegenen Grundstücks in Backnang hängt von mehreren Faktoren ab, insbesondere von der genauen Lage, der Nutzungsart (z.B. Wo... [mehr]
Nein, ein Grundstück kann grundsätzlich nicht wirksam weiterverkauft werden, wenn der Verkäufer noch nicht als Eigentümer im Grundbuch eingetragen ist, sondern lediglich eine Aufla... [mehr]