Ein Grundstück einfach so an die Gemeinde „zurückzugeben“ ist in Deutschland in der Regel nicht möglich, da es sich um Privateigentum handelt und die Gemeinde nicht verpflic... [mehr]
Ja, auch in Italien gilt grundsätzlich das Prinzip „superficies solo cedit“ (lat. „die Oberfläche folgt dem Boden“), ähnlich wie in Deutschland. Das bedeutet: Alles, was fest mit dem Grundstück verbunden ist (z. B. Gebäude, Installationen), wird rechtlich Teil des Grundstücks und gehört dem Eigentümer des Grundstücks. Dieses Prinzip ist im italienischen Zivilgesetzbuch (Codice Civile) in Art. 934 ff. geregelt. Dort heißt es sinngemäß, dass der Eigentümer des Bodens auch Eigentümer der darauf errichteten Bauwerke oder Anpflanzungen wird, sofern nichts anderes vereinbart wurde (z. B. durch ein Erbbaurecht, italienisch: „diritto di superficie“). Wichtig: Es gibt Ausnahmen, etwa wenn ein „diritto di superficie“ (vergleichbar mit dem deutschen Erbbaurecht) eingeräumt wurde. Dann kann jemand anderes als der Grundstückseigentümer Eigentümer des Bauwerks sein. Weitere Informationen findest du z. B. hier: https://www.altalex.com/documents/news/2013/10/10/diritto-di-superficie https://www.laleggepertutti.it/116858_il-principio-dellaccessione-nel-codice-civile Zusammengefasst: Ja, in Italien geht das Eigentum an fest verbundenen Bauwerken grundsätzlich auf den Grundstückseigentümer über, sofern keine besonderen Rechte (wie das „diritto di superficie“) bestehen.
Ein Grundstück einfach so an die Gemeinde „zurückzugeben“ ist in Deutschland in der Regel nicht möglich, da es sich um Privateigentum handelt und die Gemeinde nicht verpflic... [mehr]
Eine Beeinträchtigung durch ein Wegerecht begründet man, indem man darlegt, wie das eingeräumte Wegerecht Nutzung oder den Wert des eigenen Grundstücks nachteilig beeinflusst. Typi... [mehr]
Ein Wegerecht ist das Recht, ein fremdes Grundstück zum Zwecke des Durchgangs oder der Durchfahrt zu nutzen. Die Berechnung eines Wegerechts bezieht sich in der Regel auf die Festlegung und Bewer... [mehr]
Ein fremdes Grundstück darfst du grundsätzlich nicht ohne Weiteres vermessen lassen. Dafür gelten in Deutschland folgende Voraussetzungen: 1. **Berechtigtes Interesse oder Auftrag**: N... [mehr]
Ob du dein Grundstück im Kurt-Schumacher-Ring 120, 63303 Dreieich teilen und auf dem neu entstandenen Grundstück ein Haus bauen darfst, hängt von mehreren Faktoren ab, die in der Hessis... [mehr]
Die Vermarktung eines Grundstücks, das seit 1998 nicht genutzt wurde, erfordert ein strukturiertes Vorgehen. Hier sind die wichtigsten Schritte: 1. **Grundbuchauszug prüfen:** Kläre di... [mehr]
Deine Aussage klingt nach einer rechtlichen Fragestellung zum Thema Wegerecht und Grundstücksnutzung. Wenn es bisher keine Wegerechte gibt und alle genannten Grundstücke keine Vorderliegergr... [mehr]
Das Notwegerecht (§ 917 BGB) erlischt grundsätzlich nicht automatisch bei einem Eigentümerwechsel. Es handelt sich um eine sogenannte Grunddienstbarkeit, die an das Grundstück gebu... [mehr]
In Italien ist die IMU (Imposta Municipale Unica) eine kommunale Immobiliensteuer, die grundsätzlich auf Zweitwohnsitze und bestimmte andere Immobilien erhoben wird. Für den Hauptwohnsitz (p... [mehr]
Bei einem gewerblichen Grundstücksverkauf werden typischerweise folgende Fragen gestellt: 1. **Eigentumsverhältnisse:** Wer ist der rechtmäßige Eigentümer des Grundst&u... [mehr]