Deine Aussage klingt nach einer rechtlichen Fragestellung zum Thema Wegerecht und Grundstücksnutzung. Wenn es bisher keine Wegerechte gibt und alle genannten Grundstücke keine Vorderliegergr... [mehr]
Die Vermarktung eines Grundstücks, das seit 1998 nicht genutzt wurde, erfordert ein strukturiertes Vorgehen. Hier sind die wichtigsten Schritte: 1. **Grundbuchauszug prüfen:** Kläre die Eigentumsverhältnisse und mögliche Belastungen (z. B. Grundschulden, Wegerechte). 2. **Bebauungsplan und Baurecht prüfen:** Informiere dich bei der zuständigen Gemeinde über den Bebauungsplan, die zulässige Nutzung und eventuelle Altlasten. 3. **Bodenbeschaffenheit und Altlasten:** Lasse ggf. ein Bodengutachten erstellen, um Altlasten oder Kontaminationen auszuschließen, da das Grundstück lange ungenutzt war. 4. **Erschließungssituation klären:** Prüfe, ob das Grundstück erschlossen ist (Wasser, Abwasser, Strom, Straße). Nicht erschlossene Grundstücke sind meist weniger wert. 5. **Marktwert ermitteln:** Lasse eine professionelle Wertermittlung (z. B. durch einen Gutachter oder Makler) durchführen, um einen realistischen Verkaufspreis festzulegen. 6. **Unterlagen zusammenstellen:** Sammle alle relevanten Unterlagen (Grundbuchauszug, Lageplan, Flurkarte, Bebauungsplan, Altlastenbescheinigung, ggf. Gutachten). 7. **Vermarktungsstrategie wählen:** Entscheide, ob du das Grundstück privat, über einen Makler oder über Online-Plattformen verkaufen möchtest. 8. **Exposé erstellen:** Erstelle ein ansprechendes Exposé mit Fotos, Lagebeschreibung, Nutzungsmöglichkeiten und allen wichtigen Informationen. 9. **Vermarktung starten:** Schalte Anzeigen auf Immobilienportalen, informiere lokale Makler und nutze ggf. Netzwerke. 10. **Besichtigungen und Verhandlungen:** Organisiere Besichtigungen und führe Preisverhandlungen mit Interessenten. 11. **Kaufvertrag und Notar:** Bei Einigung wird ein notarieller Kaufvertrag aufgesetzt und der Verkauf abgewickelt. **Tipp:** Da das Grundstück lange ungenutzt war, könnten Altlasten oder rechtliche Besonderheiten bestehen. Eine frühzeitige Klärung dieser Punkte erhöht die Verkaufschancen und vermeidet spätere Probleme. Weitere Informationen findest du z. B. auf [Immobilienscout24](https://www.immobilienscout24.de/ratgeber/verkaufen/grundstueck.html) oder [Immowelt](https://www.immowelt.de/ratgeber/grundstueck/verkauf).
Deine Aussage klingt nach einer rechtlichen Fragestellung zum Thema Wegerecht und Grundstücksnutzung. Wenn es bisher keine Wegerechte gibt und alle genannten Grundstücke keine Vorderliegergr... [mehr]
Ja, auch in Italien gilt grundsätzlich das Prinzip „superficies solo cedit“ (lat. „die Oberfläche folgt dem Boden“), ähnlich wie in Deutschland. Das bedeutet: Al... [mehr]
Ob du dein Grundstück im Kurt-Schumacher-Ring 120, 63303 Dreieich teilen und auf dem neu entstandenen Grundstück ein Haus bauen darfst, hängt von mehreren Faktoren ab, die in der Hessis... [mehr]
In der alten Kinderklinik in Marburg, die sich in der Deutschhausstraße befindet, sind heute verschiedene Einrichtungen der PhilippsUniversität Marburg untergebracht. Das Gebäude wird... [mehr]
Das Notwegerecht (§ 917 BGB) erlischt grundsätzlich nicht automatisch bei einem Eigentümerwechsel. Es handelt sich um eine sogenannte Grunddienstbarkeit, die an das Grundstück gebu... [mehr]
Gewerberäume mit einer Deckenhöhe von nur 2,00 m sind in ihrer Nutzung stark eingeschränkt. In Deutschland gelten für Arbeitsstätten nach der Arbeitsstättenverordnung (Ar... [mehr]
Bei einem gewerblichen Grundstücksverkauf werden typischerweise folgende Fragen gestellt: 1. **Eigentumsverhältnisse:** Wer ist der rechtmäßige Eigentümer des Grundst&u... [mehr]
Der Satz „Der Rückfallanspruch bei Vorversterben erstreckt sich nicht auf das Surrogat bei einem unbebauten Grundstück“ stammt meist aus Schenkungsverträgen oder Übertr... [mehr]
Der Wert eines 28 Ar (2.800 m²) großen, recht zentral gelegenen Grundstücks in Backnang hängt von mehreren Faktoren ab, insbesondere von der genauen Lage, der Nutzungsart (z.B. Wo... [mehr]
Nein, ein Grundstück kann grundsätzlich nicht wirksam weiterverkauft werden, wenn der Verkäufer noch nicht als Eigentümer im Grundbuch eingetragen ist, sondern lediglich eine Aufla... [mehr]