Deine Aussage klingt nach einer rechtlichen Fragestellung zum Thema Wegerecht und Grundstücksnutzung. Wenn es bisher keine Wegerechte gibt und alle genannten Grundstücke keine Vorderliegergr... [mehr]
Die Vermarktung eines Grundstücks, das seit 1998 nicht genutzt wurde, erfordert ein strukturiertes Vorgehen. Hier sind die wichtigsten Schritte: 1. **Grundbuchauszug prüfen:** Kläre die Eigentumsverhältnisse und mögliche Belastungen (z. B. Grundschulden, Wegerechte). 2. **Bebauungsplan und Baurecht prüfen:** Informiere dich bei der zuständigen Gemeinde über den Bebauungsplan, die zulässige Nutzung und eventuelle Altlasten. 3. **Bodenbeschaffenheit und Altlasten:** Lasse ggf. ein Bodengutachten erstellen, um Altlasten oder Kontaminationen auszuschließen, da das Grundstück lange ungenutzt war. 4. **Erschließungssituation klären:** Prüfe, ob das Grundstück erschlossen ist (Wasser, Abwasser, Strom, Straße). Nicht erschlossene Grundstücke sind meist weniger wert. 5. **Marktwert ermitteln:** Lasse eine professionelle Wertermittlung (z. B. durch einen Gutachter oder Makler) durchführen, um einen realistischen Verkaufspreis festzulegen. 6. **Unterlagen zusammenstellen:** Sammle alle relevanten Unterlagen (Grundbuchauszug, Lageplan, Flurkarte, Bebauungsplan, Altlastenbescheinigung, ggf. Gutachten). 7. **Vermarktungsstrategie wählen:** Entscheide, ob du das Grundstück privat, über einen Makler oder über Online-Plattformen verkaufen möchtest. 8. **Exposé erstellen:** Erstelle ein ansprechendes Exposé mit Fotos, Lagebeschreibung, Nutzungsmöglichkeiten und allen wichtigen Informationen. 9. **Vermarktung starten:** Schalte Anzeigen auf Immobilienportalen, informiere lokale Makler und nutze ggf. Netzwerke. 10. **Besichtigungen und Verhandlungen:** Organisiere Besichtigungen und führe Preisverhandlungen mit Interessenten. 11. **Kaufvertrag und Notar:** Bei Einigung wird ein notarieller Kaufvertrag aufgesetzt und der Verkauf abgewickelt. **Tipp:** Da das Grundstück lange ungenutzt war, könnten Altlasten oder rechtliche Besonderheiten bestehen. Eine frühzeitige Klärung dieser Punkte erhöht die Verkaufschancen und vermeidet spätere Probleme. Weitere Informationen findest du z. B. auf [Immobilienscout24](https://www.immobilienscout24.de/ratgeber/verkaufen/grundstueck.html) oder [Immowelt](https://www.immowelt.de/ratgeber/grundstueck/verkauf).
Deine Aussage klingt nach einer rechtlichen Fragestellung zum Thema Wegerecht und Grundstücksnutzung. Wenn es bisher keine Wegerechte gibt und alle genannten Grundstücke keine Vorderliegergr... [mehr]
Ein als Wochenendhaus genehmigtes Haus in Deutschland unterliegt besonderen rechtlichen Rahmenbedingungen. Die wichtigsten Merkmale und Einschränkungen sind: 1. **Nutzung**: Ein Wochenendhaus da... [mehr]
Ein Grundstück einfach so an die Gemeinde „zurückzugeben“ ist in Deutschland in der Regel nicht möglich, da es sich um Privateigentum handelt und die Gemeinde nicht verpflic... [mehr]
Eine Beeinträchtigung durch ein Wegerecht begründet man, indem man darlegt, wie das eingeräumte Wegerecht Nutzung oder den Wert des eigenen Grundstücks nachteilig beeinflusst. Typi... [mehr]
Ein Wegerecht ist das Recht, ein fremdes Grundstück zum Zwecke des Durchgangs oder der Durchfahrt zu nutzen. Die Berechnung eines Wegerechts bezieht sich in der Regel auf die Festlegung und Bewer... [mehr]
Ein fremdes Grundstück darfst du grundsätzlich nicht ohne Weiteres vermessen lassen. Dafür gelten in Deutschland folgende Voraussetzungen: 1. **Berechtigtes Interesse oder Auftrag**: N... [mehr]
Ja, auch in Italien gilt grundsätzlich das Prinzip „superficies solo cedit“ (lat. „die Oberfläche folgt dem Boden“), ähnlich wie in Deutschland. Das bedeutet: Al... [mehr]
Ob du dein Grundstück im Kurt-Schumacher-Ring 120, 63303 Dreieich teilen und auf dem neu entstandenen Grundstück ein Haus bauen darfst, hängt von mehreren Faktoren ab, die in der Hessis... [mehr]
In der alten Kinderklinik in Marburg, die sich in der Deutschhausstraße befindet, sind heute verschiedene Einrichtungen der PhilippsUniversität Marburg untergebracht. Das Gebäude wird... [mehr]
Das Notwegerecht (§ 917 BGB) erlischt grundsätzlich nicht automatisch bei einem Eigentümerwechsel. Es handelt sich um eine sogenannte Grunddienstbarkeit, die an das Grundstück gebu... [mehr]