Ja, auch in Italien gilt grundsätzlich das Prinzip „superficies solo cedit“ (lat. „die Oberfläche folgt dem Boden“), ähnlich wie in Deutschland. Das bedeutet: Al... [mehr]
Ob du dein Grundstück im Kurt-Schumacher-Ring 120, 63303 Dreieich teilen und auf dem neu entstandenen Grundstück ein Haus bauen darfst, hängt von mehreren Faktoren ab, die in der Hessischen Bauordnung (HBO) sowie im örtlichen Bebauungsplan geregelt sind. **Wichtige Prüfpunkte:** 1. **Bebauungsplan:** Die Stadt Dreieich hat für viele Gebiete Bebauungspläne, die genau festlegen, wie Grundstücke genutzt und bebaut werden dürfen (z.B. Mindestgrundstücksgröße, Baugrenzen, Geschossflächenzahl, Abstandsflächen). → Prüfe, ob für dein Grundstück ein Bebauungsplan existiert. Dies kannst du beim Bauamt der Stadt Dreieich erfragen oder auf deren [Website](https://www.dreieich.de/) recherchieren. 2. **Teilungsgenehmigung:** Die Teilung eines Grundstücks ist nach § 7 HBO grundsätzlich zulässig, sofern durch die Teilung keine bauordnungsrechtlichen Vorschriften verletzt werden (z.B. Mindestgröße, Erschließung, Abstandsflächen). 3. **Erschließung:** Das neue Grundstück muss erschlossen sein (Zufahrt, Wasser, Abwasser, Strom). Ohne gesicherte Erschließung ist eine Bebauung nicht möglich. 4. **Abstandsflächen und Nachbarrecht:** Die Hessische Bauordnung schreibt bestimmte Abstände zu den Grundstücksgrenzen vor. Nach der Teilung muss auch auf dem neuen Grundstück die Einhaltung dieser Abstandsflächen möglich sein. 5. **Genehmigungspflicht:** Für die Errichtung eines neuen Hauses ist eine Baugenehmigung erforderlich. Im Rahmen des Bauantrags prüft die Behörde, ob das Vorhaben den rechtlichen Vorgaben entspricht. **Empfehlung:** Wende dich an das Bauamt der Stadt Dreieich. Dort erhältst du verbindliche Auskünfte zu Bebauungsplan, Teilungsmöglichkeiten und den konkreten Anforderungen für eine Bebauung. Kontakt: [Stadt Dreieich – Bauen & Wohnen](https://www.dreieich.de/de/leben-in-dreieich/bauen-wohnen/) **Fazit:** Ob eine Teilung und anschließende Bebauung möglich ist, hängt von den genannten Faktoren ab. Ohne genaue Kenntnis des Bebauungsplans und der Grundstücksverhältnisse ist keine abschließende Aussage möglich. Eine Beratung beim Bauamt ist der nächste Schritt.
Ja, auch in Italien gilt grundsätzlich das Prinzip „superficies solo cedit“ (lat. „die Oberfläche folgt dem Boden“), ähnlich wie in Deutschland. Das bedeutet: Al... [mehr]
Die Vermarktung eines Grundstücks, das seit 1998 nicht genutzt wurde, erfordert ein strukturiertes Vorgehen. Hier sind die wichtigsten Schritte: 1. **Grundbuchauszug prüfen:** Kläre di... [mehr]
Deine Aussage klingt nach einer rechtlichen Fragestellung zum Thema Wegerecht und Grundstücksnutzung. Wenn es bisher keine Wegerechte gibt und alle genannten Grundstücke keine Vorderliegergr... [mehr]
Das Notwegerecht (§ 917 BGB) erlischt grundsätzlich nicht automatisch bei einem Eigentümerwechsel. Es handelt sich um eine sogenannte Grunddienstbarkeit, die an das Grundstück gebu... [mehr]
Bei einem gewerblichen Grundstücksverkauf werden typischerweise folgende Fragen gestellt: 1. **Eigentumsverhältnisse:** Wer ist der rechtmäßige Eigentümer des Grundst&u... [mehr]
Der Satz „Der Rückfallanspruch bei Vorversterben erstreckt sich nicht auf das Surrogat bei einem unbebauten Grundstück“ stammt meist aus Schenkungsverträgen oder Übertr... [mehr]
Der Wert eines 28 Ar (2.800 m²) großen, recht zentral gelegenen Grundstücks in Backnang hängt von mehreren Faktoren ab, insbesondere von der genauen Lage, der Nutzungsart (z.B. Wo... [mehr]
Nein, ein Grundstück kann grundsätzlich nicht wirksam weiterverkauft werden, wenn der Verkäufer noch nicht als Eigentümer im Grundbuch eingetragen ist, sondern lediglich eine Aufla... [mehr]
Wenn zwei Flurstücke ein Grundstück bilden (also zu einem Grundstück im rechtlichen Sinne vereinigt werden), ergeben sich daraus insbesondere folgende Verpflichtungen und rechtliche Fol... [mehr]
Ein Grenzpunkt auf einem Grundstück ist ein genau festgelegter Punkt, der die Grenze zwischen zwei Grundstücken markiert. Er dient dazu, die exakte Lage der Grundstücksgrenze im Gel&aum... [mehr]