Darf ich mein Grundstück im Kurt-Schumacher-Ring 120, 63303 Dreieich teilen und anschließend auf dem geteilten Grundstück ein Haus gemäß Bauordnung bauen?

Antwort

Ob du dein Grundstück im Kurt-Schumacher-Ring 120, 63303 Dreieich teilen und auf dem neu entstandenen Grundstück ein Haus bauen darfst, hängt von mehreren Faktoren ab, die in der Hessischen Bauordnung (HBO) sowie im örtlichen Bebauungsplan geregelt sind. **Wichtige Prüfpunkte:** 1. **Bebauungsplan:** Die Stadt Dreieich hat für viele Gebiete Bebauungspläne, die genau festlegen, wie Grundstücke genutzt und bebaut werden dürfen (z.B. Mindestgrundstücksgröße, Baugrenzen, Geschossflächenzahl, Abstandsflächen). → Prüfe, ob für dein Grundstück ein Bebauungsplan existiert. Dies kannst du beim Bauamt der Stadt Dreieich erfragen oder auf deren [Website](https://www.dreieich.de/) recherchieren. 2. **Teilungsgenehmigung:** Die Teilung eines Grundstücks ist nach § 7 HBO grundsätzlich zulässig, sofern durch die Teilung keine bauordnungsrechtlichen Vorschriften verletzt werden (z.B. Mindestgröße, Erschließung, Abstandsflächen). 3. **Erschließung:** Das neue Grundstück muss erschlossen sein (Zufahrt, Wasser, Abwasser, Strom). Ohne gesicherte Erschließung ist eine Bebauung nicht möglich. 4. **Abstandsflächen und Nachbarrecht:** Die Hessische Bauordnung schreibt bestimmte Abstände zu den Grundstücksgrenzen vor. Nach der Teilung muss auch auf dem neuen Grundstück die Einhaltung dieser Abstandsflächen möglich sein. 5. **Genehmigungspflicht:** Für die Errichtung eines neuen Hauses ist eine Baugenehmigung erforderlich. Im Rahmen des Bauantrags prüft die Behörde, ob das Vorhaben den rechtlichen Vorgaben entspricht. **Empfehlung:** Wende dich an das Bauamt der Stadt Dreieich. Dort erhältst du verbindliche Auskünfte zu Bebauungsplan, Teilungsmöglichkeiten und den konkreten Anforderungen für eine Bebauung. Kontakt: [Stadt Dreieich – Bauen & Wohnen](https://www.dreieich.de/de/leben-in-dreieich/bauen-wohnen/) **Fazit:** Ob eine Teilung und anschließende Bebauung möglich ist, hängt von den genannten Faktoren ab. Ohne genaue Kenntnis des Bebauungsplans und der Grundstücksverhältnisse ist keine abschließende Aussage möglich. Eine Beratung beim Bauamt ist der nächste Schritt.

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