Bei einem gewerblichen Grundstücksverkauf werden typischerweise folgende Fragen gestellt: 1. **Eigentumsverhältnisse:** Wer ist der rechtmäßige Eigentümer des Grundst&u... [mehr]
Der Satz „Der Rückfallanspruch bei Vorversterben erstreckt sich nicht auf das Surrogat bei einem unbebauten Grundstück“ stammt meist aus Schenkungsverträgen oder Übertragungsverträgen, etwa im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge. **Bedeutung im Detail:** - **Rückfallanspruch bei Vorversterben:** Das bedeutet, dass der Schenker (z.B. Eltern) das Recht hat, das verschenkte Grundstück zurückzuverlangen, wenn der Beschenkte (z.B. Kind) vor dem Schenker stirbt. - **Surrogat:** Das Surrogat ist das, was an die Stelle des ursprünglichen Gegenstands tritt, z.B. der Verkaufserlös, wenn das Grundstück verkauft wurde. - **Unbebautes Grundstück:** Es geht um ein Grundstück, auf dem kein Gebäude steht. **Kernaussage:** Wenn das ursprünglich verschenkte Grundstück unbebaut war und der Beschenkte es verkauft hat, bevor er verstorben ist, dann bezieht sich der Rückfallanspruch des Schenkers **nicht** auf das Surrogat (also z.B. den Verkaufserlös). Der Schenker kann also nicht das Geld verlangen, das der Beschenkte durch den Verkauf erhalten hat. **Mit mittlerweile Immobilie:** Wenn das Grundstück nach der Schenkung bebaut wurde (also jetzt eine Immobilie darauf steht), kann die Rechtslage anders sein. Oft ist in Verträgen geregelt, dass sich der Rückfallanspruch dann auf das bebaute Grundstück (also die Immobilie) erstreckt. Das hängt aber vom genauen Wortlaut des Vertrags ab. **Zusammengefasst:** - Bei einem unbebauten Grundstück: Rückfallanspruch bezieht sich **nicht** auf das Surrogat (z.B. Verkaufserlös). - Wenn das Grundstück nachträglich bebaut wurde: Es kommt auf die genaue Vertragsregelung an, ob der Rückfallanspruch auf die Immobilie oder deren Wert übergeht. **Tipp:** Im Zweifel sollte der genaue Vertragstext geprüft oder rechtlicher Rat eingeholt werden, da Formulierungen und Auslegungen variieren können.
Bei einem gewerblichen Grundstücksverkauf werden typischerweise folgende Fragen gestellt: 1. **Eigentumsverhältnisse:** Wer ist der rechtmäßige Eigentümer des Grundst&u... [mehr]
Der Wert eines 28 Ar (2.800 m²) großen, recht zentral gelegenen Grundstücks in Backnang hängt von mehreren Faktoren ab, insbesondere von der genauen Lage, der Nutzungsart (z.B. Wo... [mehr]
Nein, ein Grundstück kann grundsätzlich nicht wirksam weiterverkauft werden, wenn der Verkäufer noch nicht als Eigentümer im Grundbuch eingetragen ist, sondern lediglich eine Aufla... [mehr]
Wenn zwei Flurstücke ein Grundstück bilden (also zu einem Grundstück im rechtlichen Sinne vereinigt werden), ergeben sich daraus insbesondere folgende Verpflichtungen und rechtliche Fol... [mehr]
Ein Grenzpunkt auf einem Grundstück ist ein genau festgelegter Punkt, der die Grenze zwischen zwei Grundstücken markiert. Er dient dazu, die exakte Lage der Grundstücksgrenze im Gel&aum... [mehr]
Ein Wegerecht ist in Deutschland in der Regel ein sogenanntes Grunddienstbarkeitsrecht (§ 1018 BGB), das im Grundbuch eingetragen wird. Es berechtigt den Begünstigten, einen bestimmten Weg &... [mehr]
Genaue Grundstücksgrenzen sind in Deutschland im sogenannten Liegenschaftskataster (auch Katasteramt oder Vermessungsamt genannt) einsehbar. Dort werden Flurstücke, deren Grenzen und Eigentu... [mehr]
Eine Gemeinde erhält ein Vorkaufsrecht für ein Grundstück in Deutschland nicht automatisch, sondern nur unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen. Die wichtigsten Grundlagen sind im... [mehr]
Eine Zwangsversteigerung eines Grundstücks ist ein gerichtliches Verfahren, bei dem ein Grundstück öffentlich versteigert wird, um offene Forderungen (meistens Schulden) des Eigentü... [mehr]
Eine Gemarkung ist ein abgegrenzter Bereich innerhalb einer Gemeinde, der im Liegenschaftskataster als Flächeneinheit geführt wird. Sie umfasst in der Regel das gesamte Gebiet einer Ortschaf... [mehr]