Kann die Gemeinde die IMU erhöhen, wenn ein Italiener am Erstwohnsitz nur selten anwesend ist und dies als Zweitwohnsitz wertet?

Antwort

In Italien ist die IMU (Imposta Municipale Unica) eine kommunale Immobiliensteuer, die grundsätzlich auf Zweitwohnsitze und bestimmte andere Immobilien erhoben wird. Für den Hauptwohnsitz (prima casa) gilt in der Regel eine Befreiung oder eine deutlich reduzierte Steuer, außer bei Luxusimmobilien (Kategorie A1, A8, A9). Ob eine Immobilie als Erst- oder Zweitwohnsitz gilt, hängt nicht nur von der formalen Anmeldung (residenza anagrafica) ab, sondern auch davon, ob die Wohnung tatsächlich als Hauptwohnsitz genutzt wird. Die Gemeinden können Nachforschungen anstellen, wenn sie den Verdacht haben, dass eine Immobilie zwar als Erstwohnsitz gemeldet ist, aber faktisch wie ein Zweitwohnsitz genutzt wird (z.B. weil der Eigentümer selten anwesend ist). Wenn die Gemeinde nachweisen kann, dass die Immobilie nicht tatsächlich als Hauptwohnsitz genutzt wird (z.B. durch Kontrollen, fehlenden Verbrauch von Wasser/Strom, Aussagen von Nachbarn), kann sie die IMU wie für einen Zweitwohnsitz berechnen. Die Beweislast liegt dabei in der Regel bei der Gemeinde, aber der Eigentümer muss im Zweifelsfall nachweisen, dass er die Immobilie tatsächlich als Hauptwohnsitz nutzt. **Fazit:** Ja, die Gemeinde kann die IMU erhöhen, wenn sie nachweist, dass die Immobilie trotz formaler Anmeldung nicht tatsächlich als Erstwohnsitz genutzt wird. Es empfiehlt sich, im Zweifel Belege für die tatsächliche Nutzung als Hauptwohnsitz aufzubewahren. Weitere Informationen findest du z.B. auf offiziellen italienischen Seiten wie [Agenzia delle Entrate](https://www.agenziaentrate.gov.it/portale/web/guest/imu) oder bei deiner jeweiligen Gemeinde.

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