Darf ich bei einer Anzeige wegen Zweckentfremdung selbst in meine drei Wohnungen einziehen und diese als Zweitwohnsitz nutzen?

Antwort

Ob du selbst in die Wohnungen einziehen und diese als Zweitwohnsitz nutzen kannst, hängt von den Regelungen des jeweiligen Zweckentfremdungsverbotsgesetzes deiner Stadt oder deines Bundeslandes ab. In vielen deutschen Städten – zum Beispiel in Berlin, München oder Hamburg – gibt es strenge Vorschriften zur Zweckentfremdung von Wohnraum. **Grundsätzliches:** - Zweckentfremdung liegt meist vor, wenn Wohnraum nicht mehr zum dauerhaften Wohnen genutzt wird, z.B. durch Leerstand, gewerbliche Nutzung oder kurzfristige Vermietung (z.B. an Touristen). - Die Eigennutzung ist in der Regel keine Zweckentfremdung, solange du die Wohnung tatsächlich selbst bewohnst. **Zweitwohnsitz:** - Die Nutzung als Zweitwohnsitz kann problematisch sein, wenn die Wohnung überwiegend leer steht und nicht regelmäßig genutzt wird. - Viele Städte verlangen, dass der Wohnraum tatsächlich bewohnt wird. Ein nur gelegentlich genutzter Zweitwohnsitz könnte als Leerstand gewertet werden, was wiederum eine Zweckentfremdung darstellen kann. - In manchen Städten musst du einen Zweitwohnsitz anmelden und ggf. eine Zweitwohnsitzsteuer zahlen. **Empfehlung:** - Informiere dich bei deinem zuständigen Bauamt oder der Wohnraumaufsicht über die genauen Regelungen in deiner Stadt. - Dokumentiere, dass du die Wohnungen tatsächlich selbst nutzt (z.B. durch Anmeldung beim Einwohnermeldeamt, Nachweis regelmäßiger Aufenthalte). - Im Zweifel kann eine rechtliche Beratung durch einen Fachanwalt für Miet- oder Verwaltungsrecht sinnvoll sein. **Wichtige Links:** - [Zweckentfremdungsverbot Berlin](https://www.berlin.de/sen/wohnen/zweckentfremdung/) - [Zweckentfremdung München](https://stadt.muenchen.de/infos/zweckentfremdung.html) - [Zweckentfremdung Hamburg](https://www.hamburg.de/zweckentfremdung/) Fazit: Die Eigennutzung ist meist erlaubt, aber die Nutzung als Zweitwohnsitz kann unter Umständen als Zweckentfremdung gewertet werden, wenn die Wohnung überwiegend leer steht. Kläre die Details mit dem zuständigen Amt.

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