Ja, das Bauamt kann in bestimmten Fällen kontrollieren, ob du tatsächlich in einer Immobilie wohnst. Dies geschieht meist dann, wenn es Hinweise auf eine nicht genehmigte Nutzung gibt (z. B.... [mehr]
Ob das Bauamt Zutritt zu deiner Zweitwohnung verlangen darf, hängt vom jeweiligen Anlass und den rechtlichen Grundlagen ab. Grundsätzlich gilt in Deutschland das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung (Art. 13 Grundgesetz). Das bedeutet, dass Behörden – also auch das Bauamt – Wohnungen nicht ohne Weiteres betreten dürfen. **Ausnahmen gibt es jedoch:** - Wenn ein konkreter Verdacht auf eine baurechtswidrige Nutzung oder bauliche Veränderungen besteht, kann das Bauamt im Rahmen seiner Kontrollpflichten einen Ortstermin verlangen. - In der Regel muss das Bauamt den Besuch vorher ankündigen und einen triftigen Grund nennen. - Ohne deine Zustimmung darf das Bauamt die Wohnung nur mit richterlichem Beschluss oder in Notfällen (z. B. akute Gefahr für Leib und Leben) betreten. **Fazit:** Du bist grundsätzlich nicht verpflichtet, das Bauamt ohne Vorankündigung oder ohne triftigen Grund in deine Zweitwohnung zu lassen. Bei berechtigtem Interesse und nach vorheriger Ankündigung solltest du jedoch kooperieren, da das Bauamt sonst ggf. eine richterliche Anordnung einholen kann. Weitere Informationen findest du z. B. auf den Seiten vieler [kommunaler Bauämter](https://www.berlin.de/ba-mitte/politik-und-verwaltung/aemter/stadtentwicklungsamt/bauaufsicht/). Im Zweifel empfiehlt sich eine rechtliche Beratung, insbesondere wenn du den Eindruck hast, dass die Kontrolle unrechtmäßig ist.
Ja, das Bauamt kann in bestimmten Fällen kontrollieren, ob du tatsächlich in einer Immobilie wohnst. Dies geschieht meist dann, wenn es Hinweise auf eine nicht genehmigte Nutzung gibt (z. B.... [mehr]
Ob du selbst in die Wohnungen einziehen und diese als Zweitwohnsitz nutzen kannst, hängt von den Regelungen des jeweiligen Zweckentfremdungsverbotsgesetzes deiner Stadt oder deines Bundeslandes a... [mehr]
Haus-Grundrisse können bei verschiedenen Behörden und Stellen angefragt werden, je nachdem, wofür sie benötigt werden und um welches Gebäude es sich handelt. In Deutschland si... [mehr]
Den Eigenmietwert einer Zweitwohnung im Kanton Tessin erfährst du in der Regel beim zuständigen kantonalen Steueramt. Im Tessin ist dies die **Divisione delle contribuzioni** (Steuerverwaltu... [mehr]
Ja, in Deutschland kannst du grundsätzlich Bauanträge und Bauunterlagen von Nachbarn beim zuständigen Bauamt einsehen, wenn du ein sogenanntes „berechtigtes Interesse“ hast.... [mehr]