Muss ich das Bauamt in meine Zweitwohnung lassen?

Antwort

Ob das Bauamt Zutritt zu deiner Zweitwohnung verlangen darf, hängt vom jeweiligen Anlass und den rechtlichen Grundlagen ab. Grundsätzlich gilt in Deutschland das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung (Art. 13 Grundgesetz). Das bedeutet, dass Behörden – also auch das Bauamt – Wohnungen nicht ohne Weiteres betreten dürfen. **Ausnahmen gibt es jedoch:** - Wenn ein konkreter Verdacht auf eine baurechtswidrige Nutzung oder bauliche Veränderungen besteht, kann das Bauamt im Rahmen seiner Kontrollpflichten einen Ortstermin verlangen. - In der Regel muss das Bauamt den Besuch vorher ankündigen und einen triftigen Grund nennen. - Ohne deine Zustimmung darf das Bauamt die Wohnung nur mit richterlichem Beschluss oder in Notfällen (z. B. akute Gefahr für Leib und Leben) betreten. **Fazit:** Du bist grundsätzlich nicht verpflichtet, das Bauamt ohne Vorankündigung oder ohne triftigen Grund in deine Zweitwohnung zu lassen. Bei berechtigtem Interesse und nach vorheriger Ankündigung solltest du jedoch kooperieren, da das Bauamt sonst ggf. eine richterliche Anordnung einholen kann. Weitere Informationen findest du z. B. auf den Seiten vieler [kommunaler Bauämter](https://www.berlin.de/ba-mitte/politik-und-verwaltung/aemter/stadtentwicklungsamt/bauaufsicht/). Im Zweifel empfiehlt sich eine rechtliche Beratung, insbesondere wenn du den Eindruck hast, dass die Kontrolle unrechtmäßig ist.

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