Darf das Bauamt kontrollieren, ob ich dort wohne?

Antwort vom

Ja, das Bauamt kann in bestimmten Fällen kontrollieren, ob du tatsächlich in einer Immobilie wohnst. Dies geschieht meist dann, wenn es Hinweise auf eine nicht genehmigte Nutzung gibt (z. B. Nutzung als Ferienwohnung, gewerbliche Nutzung statt Wohnnutzung oder unerlaubte Umnutzung). Die Kontrolle kann auf verschiedene Weise erfolgen: - **Akteneinsicht und Melderegister**: Das Bauamt kann prüfen, wer offiziell an der Adresse gemeldet ist. - **Vor-Ort-Kontrollen**: Mitarbeiter des Bauamts dürfen nach vorheriger Ankündigung und mit berechtigtem Interesse das Grundstück oder Gebäude betreten, um die Nutzung zu überprüfen (§ 24 Bauordnung der meisten Bundesländer). - **Befragungen**: Nachbarn oder andere Personen können befragt werden. - **Zusammenarbeit mit anderen Behörden**: Das Bauamt kann Informationen mit anderen Behörden (z. B. Einwohnermeldeamt) abgleichen. Ohne konkreten Verdacht oder Anlass finden solche Kontrollen in der Regel nicht statt. Bei Verdacht auf eine Ordnungswidrigkeit oder einen Verstoß gegen das Baurecht kann das Bauamt jedoch aktiv werden.

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